Eilmeldung: Tarifverhandlungen 9. Februar 2010
Die am 8. Februar 2010 begonnenen Tarifverhandlungen zwischen dem Berliner Senat und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes endeten nach zähem Verlauf am 9. Februar gegen 4 Uhr. Als Ergebnis wurde insbesondere über folgende Eckpunkte gesprochen:
Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
nachdem die Tarifverhandlungen mit dem Senat von Berlin für die Landesbeschäftigten am 21. Januar 2010 von den Arbeitgebern für gescheitert erklärt wurden, werden sich dbb tarifunion und Senat am 8. Februar 2010 erneut zu Verhandlungen treffen. Die dbb tarifunion hatte vorher den Senat aufgefordert, die Verhandlungen wieder aufzunehmen, und signalisiert, dass sie eine Einigung auf Basis des letzten Angebots des Senats nach wie vor für möglich hält. An diesem Angebot werden wir den Senat am 8. Februar 2010 messen.
Bei den letzten Tarifgesprächen war eine gemeinsame Linie mit allen Gewerkschaften und dem Senat nicht möglich. Es konnte kein Einvernehmen über den Wiedereintritt Berlins in die Tarifgemeinschaft der Länder und damit für die Übernahme des Tarifvertrages der anderen Bundesländer erzielt werden, weil ver.di zum Abschluss auf dieser Basis nicht bereit war. Sie wollten unter allen Umständen zusätzlich das kommunale Tarifrecht (TVöD) für Berlin durchsetzenDie Minderung der Personalausgaben im Jahre 2003 von 6,991 Mrd. Euro auf 6,271 Mrd. Euro im Jahre 2009 in Höhe von 714 Mio. Euro wird vom Senat missachtet, stellte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, bei einem Gespräch mit dem Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN, Volker Ratzmann, über den Doppelhaushalt 2010/2011 des Landes Berlin fest.
Der sehr hohe Sparbeitrag der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie der Beamten und Beamtinnen allein im Jahre 2009 hat in besonderem Maße zur Ausfinanzierung des Haushalts 2009 beitragen.
Das Konzept „Finanzamt 2010“ (vormals Kombi-Sachgebiet) soll bis zum Ende 2010 in allen regionalen Finanzämtern eingeführt werden. Mit dieser Strukturänderung behauptet die Senatsverwaltung für Finanzen die weiteren geplanten Stelleneinsparungen in den Berliner Finanzämtern kompensieren zu können. Obwohl SenFin bereits seit 2001 an diesem Konzept arbeitet, konnte die Verwaltung die Kritikpunkte der DSTG bisher nicht ausräumen.
Nach Prüfung der gewünschten Effekte der Verwaltung, der auftretenden strukturellen und
sachlichen Probleme kommt die DSTG zu 7 Ablehnungsgründe für die Einführung der Stufe 6
des FA 2010, die im Folgenden auch ausführlich begründet werden:
1. Informationsdefizite zwischen der festsetzenden und der Vollstreckungsstelle lassen
sich auch schon mit der Stufe 4 zu FA 2010 wegen der räumlichen Nähe beider Abteilungen
beseitigen (vgl. Rechnungshofbericht vom 27.01.2004).
2. Eine ganzheitliche Bearbeitung ist in der Vergangenheit weder von den Steuerbürgern noch
von den Steuerberatern gefordert worden. Vielmehr hat sich in der Vergangenheit die
Anwendung von Spezialwissen im Festsetzungsbereich einerseits und im Erhebungsbereich