Die Beharrlichkeit des dbb beamtenbund und tarifunion sowie seiner Fachgewerkschaften DSTG. BSBD, DPHV BB, DPolG, gkl berlin und VBE hat zumindest zu einem Teilerfolg geführt. Dies wird nunmehr auch in der Presse erkannt.
Die rot-rote Koalition reagierte damit auf Proteste des Beamtenbundes, der die Berliner Regelung als ungerecht im Vergleich zu anderen Bundesländern bezeichnet hatte.
Auf Antrag der Fraktionen der SPD und Linkspartei hat der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung mehrheitlich beschlossen, die vom Senat vorgeschlagene Besoldungs- und Versorgungsanpassung vom 1. Oktober 2010 auf den 1. August 2010 für alle Beamtinnen und Beamten vorzuziehen.
Die Beschlussempfehlung zum Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für Berlin 2010/2011 ist mit Dringlichkeit dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses für die Sitzung am 30. Juni 2010 zugeleitet worden.
Liebe Kollegin,
lieber Kollege,
das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 25. März 2010 – 2 C 72.08 – festgestellt, dass
die Vorschriften über die verminderte Ruhegehaltfähigkeit der Ausbildungszeiten und der Zurechnungszeit
aufgrund von Freistellungen (§ 6 Abs. 1 Satz 4, § 12 Abs. 5, § 13 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG) nicht anzuwenden
sind, weil sie gegen das europarechtliche Gebot der strikt zeitanteiligen Abgeltung von Teilzeitarbeit nach
§ 4 Nr. 1 und 2 des Anhangs der Richtlinie 97/81/EG des Rats vom 15. Dezember 1997 verstoßen (siehe Anhang).
Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes, die zu einer überproportionalen Schlechterstellung
Teilzeitbeschäftigter führen, dürfen nicht weiter angewendet werden.
Wie hoch die Wertschätzung des Senats für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten ist, lässt sich an der einseitigen Rücknahme der Maßnahmen des im Kalenderjahr 2003 vereinbarten Solidarpaktes ablesen. Während die Gehaltskürzungen von 8 bis 12% - unter gleichzeitiger prozentualer Absenkung der Arbeitszeit – per 31.12.2009 bei den Tarifbeschäftigten ausgelaufen sind, denkt die Landesregierung offenbar nicht darüber nach, die in 2003 bei den Landesbeamten vorgenommene Streichung des Urlaubsgeldes und die Kürzung des
Weihnachtsgeldes rückgängig zu machen.
Die Schlussfolgerung liegt nahe, dass die Streichungen bei den Beamten von der Landesregierung nicht als ein Bestandteil des Solidarpaktes angesehen werden, sondern als ein dauerhaftes Sparopfer für die Landeskasse.
Die Empörung in der Berliner Beamtenschaft ist mit Recht sehr groß, da sie zum wiederholten Mal zum Sparschwein des Landes mutieren soll.
Nach der Vereinbarung von Eckpunkten für die Entgeltentwicklung bei den Tarifbeschäftigten ist die Beseitigung der Besoldungsrückstände der Beamten gegenüber allen anderen Bundesländern - unverzüglich vom Senat in die Wege zu leiten.
Es ist unerträglich, dass bisher keinerlei Vorschläge des Senats für den Abbau der Besoldungsrückstände im Land Berlin vorliegen.
Seit 2004 ist keine Besoldungserhöhung mehr im Land Berlin vorgenommen worden.
Unterdessen hat sich die Besoldung in allen übrigen Bundesländern unterschiedlich,
Die Minderung der Personalausgaben im Jahre 2003 von 6,991 Mrd. Euro auf 6,271 Mrd. Euro im Jahre 2009 in Höhe von 714 Mio. Euro wird vom Senat missachtet, stellte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, bei einem Gespräch mit dem Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN, Volker Ratzmann, über den Doppelhaushalt 2010/2011 des Landes Berlin fest.
Der sehr hohe Sparbeitrag der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie der Beamten und Beamtinnen allein im Jahre 2009 hat in besonderem Maße zur Ausfinanzierung des Haushalts 2009 beitragen.
Das Konzept „Finanzamt 2010“ (vormals Kombi-Sachgebiet) soll bis zum Ende 2010 in allen regionalen Finanzämtern eingeführt werden. Mit dieser Strukturänderung behauptet die Senatsverwaltung für Finanzen die weiteren geplanten Stelleneinsparungen in den Berliner Finanzämtern kompensieren zu können. Obwohl SenFin bereits seit 2001 an diesem Konzept arbeitet, konnte die Verwaltung die Kritikpunkte der DSTG bisher nicht ausräumen.
Nach Prüfung der gewünschten Effekte der Verwaltung, der auftretenden strukturellen und
sachlichen Probleme kommt die DSTG zu 7 Ablehnungsgründe für die Einführung der Stufe 6
des FA 2010, die im Folgenden auch ausführlich begründet werden:
1. Informationsdefizite zwischen der festsetzenden und der Vollstreckungsstelle lassen
sich auch schon mit der Stufe 4 zu FA 2010 wegen der räumlichen Nähe beider Abteilungen
beseitigen (vgl. Rechnungshofbericht vom 27.01.2004).
2. Eine ganzheitliche Bearbeitung ist in der Vergangenheit weder von den Steuerbürgern noch
von den Steuerberatern gefordert worden. Vielmehr hat sich in der Vergangenheit die
Anwendung von Spezialwissen im Festsetzungsbereich einerseits und im Erhebungsbereich