Die Rahmenbedingungen für die Arbeitserledigung in den Finanzämtern werden immer schlechter.
Dafür sorgen leider inzwischen nicht nur die Politiker, sondern scheinbar schon im Wege des vorweggenommenen Gehorsams die Leitungsebenen in der Senatsverwaltung für Finanzen.
Das Konzept „Finanzamt 2010“ (vormals Kombi-Sachgebiet) soll bis zum Ende 2010 in allen regionalen Finanzämtern eingeführt werden. Mit dieser Strukturänderung behauptet die Senatsverwaltung für Finanzen die weiteren geplanten Stelleneinsparungen in den Berliner Finanzämtern kompensieren zu können. Obwohl SenFin bereits seit 2001 an diesem Konzept arbeitet, konnte die Verwaltung die Kritikpunkte der DSTG bisher nicht ausräumen.
Nach Prüfung der gewünschten Effekte der Verwaltung, der auftretenden strukturellen und
sachlichen Probleme kommt die DSTG zu 7 Ablehnungsgründe für die Einführung der Stufe 6
des FA 2010, die im Folgenden auch ausführlich begründet werden:
1. Informationsdefizite zwischen der festsetzenden und der Vollstreckungsstelle lassen
sich auch schon mit der Stufe 4 zu FA 2010 wegen der räumlichen Nähe beider Abteilungen
beseitigen (vgl. Rechnungshofbericht vom 27.01.2004).
2. Eine ganzheitliche Bearbeitung ist in der Vergangenheit weder von den Steuerbürgern noch
von den Steuerberatern gefordert worden. Vielmehr hat sich in der Vergangenheit die
Anwendung von Spezialwissen im Festsetzungsbereich einerseits und im Erhebungsbereich