Der dbb gewährt berufsbezogenen Rechtsschutz
Der dbb als Dachverband gewährt seinen Einzelmitgliedern, also den Mitgliedern der Landesbün-de und Fachgewerkschaften des dbb, berufsbezogenen Rechtsschutz. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Rahmenrechtsschutzordnung des dbb.
Rechtsschutz im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung bedeutet Rechtsberatung und Verfah-rensrechtsschutz. Beratungsrechtsschutz bedeutet, wir erteilen Ihnen mündliche oder schriftliche Auskünfte oder erstellen kurze Rechtsgutachten. Im Verfahrensrechtsschutz vertreten wir Sie rechtlich in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. Dies umfasst sowohl die Ver-tretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs.
Rechtsschutz kann generell nur über Ihre Fachgewerkschaft beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.
Rechtsschutz können wir nur in den Fällen gewähren, die im Zusammenhang mit Ihrer derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Darunter fallen auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied ei-nes Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftrag-te/Frauenbeauftragter oder als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte.
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fra-gen. Das Dienst- und Arbeitsrecht weist auch Bezüge zum Sozialrecht auf. Deshalb umfasst der gewerkschaftliche Rechtsschutz auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese Auswirkun-gen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben. Hierzu zählen Fragen um die Feststellung des Gra-des der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr.
In Straf- und Disziplinarverfahren sowie in Ordnungswidrigkeitsverfahren gewähren wir Rechts-schutz im berufsbezogenen Umfang, es sei denn, es handelt sich um ein vorsätzlich begangenes Delikt. Im Ausnahmefall kann der Rechtsschutz auch bei Vorsatzdelikten gewährt werden.
Maßgeblicher Gesichtspunkt für die Gewährung des berufsbezogenen Verfahrensrechtsschutzes ist eine hinreichende Erfolgsaussicht des Rechtsschutzfalles. Nach einer juristischen Einschät-zung muss also tendenziell davon ausgegangen werden können, dass der Rechtsschutzfall erfolg-reich geführt, also die Klage gewonnen werden kann.
Der dbb behält sich daher vor, Rechtsschutzfälle abzulehnen, die den gewerkschaftspolitischen Bestrebungen zuwider laufen.
Kein gewerkschaftlicher Rechtsschutz bei anderweitiger Rechtsschutzmöglichkeit
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist subsidiär. Das bedeutet, dass der dbb keinen Rechts-schutz gewähren kann, wenn Sie Ihr Rechtschutzrisiko bereits anderweitig privat abgesichert ha-ben oder wenn Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber ausnahmsweise im Rahmen der dienstrechtlichen Fürsorgepflicht Rechtsschutz gewährt.
Der Rechtsschutz durch den dbb ist für sie als Einzelmitglied ist kostenlos.
Die hierdurch entstehenden notwendigen Kosten und Kostenvorschüsse für die Führung des Ver-fahrens sind durch Ihren Mitgliedsbeitrag abgedeckt.
Die Entscheidung über die Gewährung gewerkschaftlichen Rechtsschutzes umfasst auch die Kos-tenübernahme hinsichtlich der Gebühren des gegnerischen Anwalts.
Für den Fall, dass die in den dbb Dienstleistungszentren tätigen Juristen aus prozessualen Grün-den gehindert sind, die Verfahren selbst zu führen, beauftragen wir externe Rechtsanwälte mit der Wahrung Ihrer Interessen. Die hierdurch entstehenden gesetzlichen Gebühren sind von der De-ckungszusage im Rahmen unseres Rechtsschutzes umfasst.
Darüber hinaus werden die für das Verfahren gegebenenfalls zwingend erforderlichen Sachver-ständigenkosten übernommen.
Soweit Ihnen die Kostenrechnungen oder die Kostenvorschussrechnungen des Gerichts übermit-telt werden, reichen Sie diese einfach an das Sie betreuende Dienstleistungszentrum weiter.
Die Kosten werden durch das zuständige Dienstleistungszentrum beglichen.
Sollte ein rechtskräftiges Urteil zu Ihren Gunsten in vollstreckbarer Fassung vorliegen, so über-nimmt der dbb im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtschutz einen Vollstreckungsversuch. Schlägt dieser fehl, wird Ihnen der Vollstreckungstitel (rechtskräftiges Urteil nebst Vollstreckungs-klausel) im Original übermittelt. Das versetzt Sie in die Lage, insgesamt bis zu 30 Jahre aus dem so erstrittenen Urteil gegen Ihren Schuldner vorzugehen.
Kontaktaufnahme mit Ihrer Fachgewerkschaft
Rechtsschutz in dem umschriebenen Umfang setzt einen Rechtsschutzantrag voraus.
Wenden Sie sich bitte direkt an ihre zuständige Fachgewerkschaft und bitten dort um die Gewäh-rung von Rechtsschutz. Ihre Mitgliedsgewerkschaft vermittelt ihnen den Kontakt zum jeweils zu-ständigen Dienstleistungszentrum.
Von Ihrer Mitgliedsgewerkschaft erhalten Sie auch einen Rechtsschutzantrag, den Sie mit Ihren persönlichen Daten – Status, Erreichbarkeit, etc. – versehen. Gleichzeitig bittet Sie die Mitglieds-gewerkschaft um eine kurze schriftliche Stellungnahme hinsichtlich ihres Rechtsschutzbegehrens.
Gleichzeitig sollten Sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbe-gehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbe-scheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. – in Kopie übermitteln. Das so gesammelte Mate-rial wird seitens der Mitgliedsgewerkschaft entweder direkt oder – wenn eine Mitwirkung des Lan-desbundes erforderlich ist – über den Landesbund an das zuständige Dienstleistungszentrum wei-ter gereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung.
Für den Fall eines drohenden Fristablaufs (etwa wenn ein Verwaltungsakt mit einer ordnungsge-mäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen war oder eine arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt) können Sie sich nach der Kontaktaufnahme mit Ihrer Mitgliedsgewerkschaft auch kurzfristig an das zuständige Dienstleistungszentrum wenden, um eine sachgerechte Sofortberatung zu erhal-ten. In einem derartigen Fall muss selbstverständlich schnell gehandelt werden, um dem drohen-den Fristablauf zu begegnen.
Kontaktaufnahme durch die dbb Dienstleistungszentren
Nach dem Eingang der erforderlichen Unterlagen nimmt das Dienstleistungszentrum Kontakt mit Ihnen auf. In der Regel erfolgt eine Eingangsbestätigung der Unterlagen und fehlende Unterlagen werden angefordert.
Dann beginnt die mündliche oder schriftliche Beratung. Sofern der Rechtsschutzfall in einen Ver-fahrensrechtsschutz mündet, werden die einzelnen Verfahrensabschnitte mit Ihnen abgestimmt. Von sämtlichen Schriftstücken in Ihrer Angelegenheit erhalten Sie Kopien für Ihre Unterlagen, so-dass Sie jederzeit über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert sind.
Grundsätzlich neuer Rechtsschutzantrag für jede InstanzDas Verfahren der jeweils beschrittenen Instanz endet durch eine gerichtliche Entscheidung (Urteil oder Beschluss). Für den Fall, dass der Rechtstreit zu Ihren Gunsten ausgeht, der Gegner jedoch Rechtsmittel eingelegt hat, gilt der einmal gewährte Rechtsschutz fort.
Ein neuer Rechtsschutzantrag ist nur dann erforderlich, wenn Ihr Rechtsschutzfall erfolglos geblieben ist. Dann entscheidet Ihre Mitgliedsgewerkschaft in Rücksprache mit dem dbb erneut über Ihr Rechtsschutzbegehren. In diesem Fall bekommen Sie einen neuen Rechtsschutzantrag mit der Bitte übermittelt, diesen durch Ihre Mitgliedsgewerkschaft und gegebenenfalls unter Hinzu-ziehung des zuständigen dbb Landesbundes genehmigen zu lassen.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Rahmenrechtsschutzordnung.pdf | 32.86 KB |
| rs_antrag_dbb_dienstleistungszentrum_ost.pdf | 9.61 KB |
| rs_vollmacht.pdf | 25.63 KB |