Nach der Vereinbarung von Eckpunkten für die Entgeltentwicklung bei den Tarifbeschäftigten ist die Beseitigung der Besoldungsrückstände der Beamten gegenüber allen anderen Bundesländern - unverzüglich vom Senat in die Wege zu leiten.
Es ist unerträglich, dass bisher keinerlei Vorschläge des Senats für den Abbau der Besoldungsrückstände im Land Berlin vorliegen.
Seit 2004 ist keine Besoldungserhöhung mehr im Land Berlin vorgenommen worden.
Unterdessen hat sich die Besoldung in allen übrigen Bundesländern unterschiedlich,
aber eben doch nach oben hin verändert.
Nunmehr ist festzustellen, dass die Berliner Beamten Besoldungsschlusslicht in Deutschland sind. Die Besoldungsrückstände sind so gravierend, dass ein Berliner Beamter teilweise mehrere Hundert Euro weniger erhält als ein in der gleichen Besoldungsgruppe befindlicher Kollege in einem anderen Bundesland.
Ein unhaltbarer Zustand, da die Besoldungskonkurrenz unmittelbar vor der „Haustür“ steht. Bundesbehörden innerhalb Berlins und in der Nähe befindliche Landesbehörden Brandenburgs bieten abwanderungswilligen Kolleginnen und Kollegen eine nahe liegende Möglichkeit zur Aufbesserung ihres monatlichen
Einkommens.
Der Senat von Berlin sollte sich nicht so sicher sein, dass die Landesbeamten von Berlin einen Dienstherrnwechsel scheuen. Eine großzügige Besoldungserhöhung beim Landeswechsel und eine gleichzeitige volle Zahlung aller Sonderzuwendungen beim Wechsel in eine Bundesbehörde sind Anreiz genug.
Die DSTG fordert daher die Angleichung der Besoldung im Land Berlin an das durchschnittliche Besoldungsniveau in den anderen fünfzehn Bundesländern.