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DSTG Berlin nimmt Stellung zum Entwurf der 4. ÄndVO der Landesbeihilfeverordnung 2021 – Positive Korrekturen aus der GKV werden nur verzögert auf das Berliner Beihilferecht übertragen!
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat den Entwurf der 4. Verordnung zur Änderung der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände zur Beteiligung vorgelegt. Regelungsschwerpunkte sind Leistungsveränderungen der GKV, die wirkungsgleich in das Beihilferecht des Landes Berlin übernommen werden, die Einführung der Direktabrechnung zwischen Beihilfestelle und Krankenhaus sowie die Übergangsvorschrift Weiterlesen…