Durch Vorgriffsregelung möglich – Besoldungsanpassung soll pünktlich zum 1. Dezember 2022 kommen

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2022 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2022) regelt der Berliner Senat die geplante Besoldungserhöhung zum 1. Dezember 2022. Demnach werden die Grundgehaltssätze, die Stellungzulagen, Amtszulagen, die allgemeinen Stellenzulagen und der Familienzuschlag der Stufen 1-3 um 2,8 Weiterlesen…