Amtsangemessene Alimentation- DSTG Berlin rät auch 2022 zu Widersprüchen gegen die Besoldung

Die DSTG Berlin und der deutsche beamtenbund und tarifunion (dbb) empfehlen Beamten und Beamtinnen zur Fristwahrung (Stichwort: haushaltsnahe Geltendmachung) auch 2022 bis zum 31.12.2022, einen Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen und damit einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom 4. Mai 2020 festgestellt, Weiterlesen…