Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich wünsche Ihnen ein frohes und gesundes neues Jahr.
Allerdings begann dieses Jahr überhaupt nicht froh, sondern mit massiven Problemen bei der täglichen Arbeit. Und wieder war es die IT, die uns Sorgen macht. Wir haben uns als Landesleitung der DSTG Berlin am 05.01.2023 mit dem Herrn Senator für Finanzen Daniel Wesener getroffen und auch dieses Thema angesprochen. Nichtsahnend, dass es in der darauffolgenden Woche noch schlimmer werden sollte als bisher. Das Ausmaß der Einschränkungen in unserer Arbeit war noch nie derart massiv. Dass ab und zu das Rechenzentrum nicht erreichbar ist, sind wir als Finanzverwaltung gewohnt. Aber eine Einschränkung in diesem Umfang gab es bisher nie. Wir haben daher den Herrn Senator noch einmal aufgefordert, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Die Kolleginnen und Kollegen beim TFA, die mit großem Einsatz diesen Problemen begegnen, müssen in die Lage versetzt werden, diese auch beheben zu können. Auf die Einhaltung der Zielvereinbarung sollte verzichtet werden, denn die sich aufstauende Arbeit muss erst einmal abgebaut werden.
Und die Probleme traten im denkbar ungünstigsten Moment auf. Die Festsetzungsplätze haben im November und Dezember mit großem Aufwand versucht, die Zielvereinbarung für den VZ 2020 zu erreichen. Jetzt kommen die entsprechenden Rückläufer. Im Dezember wurden in großem Umfang die geänderten Zinsbescheide versandt. Jetzt kommen die Rückläufer. Die Grundsteuerwerterklärungen gehen in den Bewertungsstellen der Finanzämter ein. Und mit Ablauf der Frist am 31.01.2023 wurden es noch viel mehr. Und jetzt mehren sich auch die Einsprüche gegen die bereits erteilten Bescheide in den Bewertungsstellen, ohne dass dafür jemals Personal eingeplant wurde. Und die Kolleginnen und Kollegen in den Telefon- und Infozentralen der Finanzämter müssen sich an vorderster Front mit den enttäuschten Steuerbürgern auseinandersetzen. Aus unserer Sicht ist es auch wichtig, dass die Bürger und Bürgerinnen informiert werden, damit diese ihren Frust nicht weiterhin bei den Beschäftigten abladen.
Aber es gibt auch Positives zu verkünden. So haben wir im Gespräch mit Frau Klose, Leiterin der Abteilung III der Senatsverwaltung für Finanzen, erfahren, dass eine langjährige Forderung der DSTG erfüllt wird. Künftig soll grundsätzlich auf die amtsärztliche Untersuchung bei der Verbeamtung auf Probe verzichtet werden. Es werden zwar weiterhin entsprechende Einzelfallentscheidungen getroffen, wer aber bei der Einstellungsuntersuchung keine Auflage erhielt und im Laufe der Ausbildung oder des Studiums keine übermäßigen Krankheitstage hat, wird vermutlich diesen einen Termin nicht wahrnehmen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen, trotz des doch eher dürftigen Beginns, ein erfolgreiches Jahr 2023. Im Beruflichen und im Privaten.
Ihr
Oliver Thiess