Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben in unseren letzten Veröffentlichungen über die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg bezüglich der nicht amtsangemessenen Besoldung informiert und mitgeteilt, dass der dbb beamtenbund und tarifunion berlin und die DSTG weiterhin auf eine schnelle politische Lösung setzen.
Im beamtenpolitischen Grundsatzgespräch, dass wir erstmalig nach der Senatsumstrukturierung mit Finanzsenator Dr. Kollatz-Ahnen, Staatssekretär Feiler, Abteilungsleiter Jammer und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Finanzen am 9. November 2017 durchgeführt haben, stand das Thema Beamtenbesoldung ganz oben auf der Agenda. Leider gehen wir derzeit nicht davon aus, dass es seitens des Senats zu einer schnellen politischen Lösung kommen wird, sondern der dbb berlin und seine Mitgliedsgewerkschaften werden weiter versuchen müssen, die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker im Abgeordnetenhaus von Berlin davon zu überzeugen, dass hier – außerhalb von gerichtlichen Entscheidungen – weiterhin dringender Handlungsbedarf besteht.
Angesprochen wurde in dem beamtenpolitischen Grundsatzgespräch unsere schriftliche Anregung eine Einverständniserklärung, wonach sich das Land Berlin damit einverstanden erklärt, dass eingereichte Anträge auf eine Erhöhung der Besoldung und Widersprüche, die die Erhöhung der Besoldung betreffen, nicht beschieden werden bzw. sofern sie bereits beschieden sind, bis einer Rechtskraft ruhend gestellt werden. Ferner wurde angeregt, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird.
Finanzsenator Dr. Kollatz-Ahnen und Abteilungsleiter Jammer informierten uns im beamtenpolitischen Grundsatzgespräch darüber, dass die Senatsverwaltung für Finanzen spätestens nach Veröffentlichung der Entscheidungsgründe der Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts ein standardisiertes Rundschreiben herausgeben wird, das Empfehlungen an die Dienststellen zu den angesprochenen Verfahrensfragen enthalten wird.
Sobald das Rundschreiben herausgegeben ist, werden wir Euch dieses unverzüglich zur Verfügung stellen.
Das Rundschreiben hat zwar für alle Dienststellen nur empfehlenden Charakter, aber die Empfehlung des Finanzsenators wird für seinen eigenen Bereich – nämlich die Finanzämter – verpflichtend.
Einen Musterwiderspruch sowie ein Antwortformular, mit dem dann der Eingang des Widerspruches von der Senatsverwaltung für Finanzen bestätigt werden soll, könnt ihr euch bei euren Bezirksgruppen oder unter info@dstg-berlin.de direkt anfordern.