Keine Verbeamtung wegen zu hohem BMI – dbb gewährt Rechtsschutz

ein Body-Mass-Index (BMI) von über 30 festgestellt wird, werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen derzeit nicht verbeamtet. Häufig sind aber die von den Amtsärzten erstellten Gutachten aus Sicht der DSTG Berlin nicht ausreichend, um die Verbeamtung zu versagen. Der dbb gewährt den Mitgliedern der DSTG Berlin Rechtsschutz. Gesetzliche Grundlagen: Das Weiterlesen…