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Berliner Rechnungshof bestätigt DSTG Berlin – Mindestprüfungsintervalle bei Einkommensmillionären unnötig
Der Rechnungshof von Berlin hat in seinem am 26. April 2021 veröffentlichten Jahresbericht festgestellt, dass die bisherigen Ergebnisse der Prüfung von Steuerfällen mit bedeutenden Einkünften (bE-Fall/Einkommensmillionär) keine grundsätzlichen Anschlussprüfungen und Mindestprüfungsintervalle, wie bei Großbetrieben üblich, rechtfertigen. Zudem kritisierte er die mangelnde Risikoorientierung bei der Einordnung von Steuerfällen als solche mit Weiterlesen…