Seit mehr als 2 Wochen herrscht der Ausnahmezustand in Deutschland. Das Coronavirus SARS-COV-2 hat uns erreicht. Auch die Berliner Finanzverwaltung ist von den Auswirkungen betroffen. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten haben die Amtsleiterinnen und Amtsleiter gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen besonnen gehandelt:

  • Das Präsenzpersonal in den Ämtern wurde auf bis 20 Prozent der Personalstärke reduziert.
  • Die Telearbeit wurde massiv ausgeweitet.
  • Außenprüfer arbeiten soweit wie möglich nur noch von zuhause aus.
  • Kolleginnen und Kollegen, die einer Corona-Risikogruppe angehören, arbeiten entweder in Telearbeit oder sind von den Dienstgeschäften freigestellt.
  • Vollzieherinnen und Vollzieher arbeiten entweder im Innendienst oder sind von den Dienstgeschäften freigestellt.
  • Kolleginnen und Kollegen, deren Kinderbetreuung nicht mehr gewährleistet ist, arbeiten sofern möglich in Telearbeit oder sind von den Dienstgeschäften freigestellt.
  • Die Info-Zentralen sind nun nach Drängen der DSTG Berlin auch für den Publikumsverkehr geschlossen.

Die bisher für die Berliner Finanzämter getroffenen Entscheidungen sind geeignet die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten und das Ansteckungsrisiko innerhalb der Verwaltung und innerhalb Berlins zu minimieren.

Verwirrung nach HPR-Info zum Thema Freistellung von 10 Tagen für Kinderbetreuung

Klarstellung: eine Beschränkung auf 10 Tage ist in der Berliner Finanzverwaltung nicht vorgesehen. Die Freistellungen erfolgten in der Regel bis auf Weiteres, also bis zur Aufforderung die Dienstgeschäfte wieder aufzunehmen. Bisher gelten sämtliche Regelungen, die der Berliner Senat im Zusammenhang mit dem Coronavirus erlassen hat, bis einschließlich dem 19.04.2020.

Ausbau der Telearbeit geht voran

Die Vielzahl der neuen Telearbeitsplätze zeigt, dass grundsätzlich noch ausreichend Kapazitäten vorhanden sind und somit nach Corona eine erhöhte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Telearbeit besteht. Allerdings ist dabei auch zu berücksichtigen, dass einige der neu geschaffenen Telearbeitsplätze nur unter Zurückstellung ergonomischer Vorgaben geschaffen werden konnten und auch teilweise die Schulungs-PCs der Ämter dafür verwendet wurden. Um aber auch in Zukunft weiterhin arbeitsfähig zu bleiben und die alternierende Telearbeit besser nutzen zu können, ist der Digitalisierungsprozess, z.B. das Scannen von Anträgen und Briefen, weiter voranzutreiben.

Wir sagen Danke!

Die DSTG Berlin dankt allen Kolleginnen und Kollegen, die trotz der aktuellen Lage die Dienstgeschäfte am Laufen halten und somit zum Einen die Funktionsfähigkeit der Berliner Verwaltung aufrecht erhalten und zum Anderen den Bürgerinnen und Bürgern Berlins durch die schnelle Bearbeitung der Anträge helfen, diese außergewöhnliche Situation zu überstehen.

Die DSTG Berlin wünscht allen Kolleginnen und Kollegen und ihren Angehörigen Gesundheit und Kraft, um die Pandemie gemeinsam zu überstehen.

Wichtige Informationen für Sie! Weitere Informationen und FAQs im Zusammenhang mit Corona und den Auswirkungen für Beamte, Tarifbeschäftigte und Personalräte hat der dbb auf seiner Internetseite (dbb.de) zusammengetragen.
Weiterführende Informationen zur Corona-Pandemie für Beamtinnen und Beamte.
Weiterführende Informationen zur Corona-Pandemie für Tarifbeschäftigte.
Weiterführende Informationen zur Corona-Pandemie für Personalvertretungen.  

Das DSTG-Info zur Corona-Pandemie zum Download.

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