Im neuen Grollblatt äußern wir uns zum Vorgehen der Senatsverwaltung für Finanzen, Kolleginnen und Kollegen mit einem BMI von über 30 nicht zu verbeamten. Die rechtliche Seite ist seit den Urteilen des BVerwG aus dem Jahr 2013 jedoch unmissverständlich. Dort wird eindeutig ausgeführt, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit das nicht Erreichen der Pensionsgrenze prognostiziert werden muss. Das ist in den uns vorliegenden Gutachten der Amtsärzte und Amtsärztinnen in der Regel nicht der Fall. Auch das VG Berlin hat in einem Urteil vom 10. Februar 2023 nochmal auf diese Rechtsauffassung hingewiesen. Wir fordern, dass hier ein Umdenken seitens der Senatsverwaltung für Finanzen erfolgt, denn durch das Angestelltenverhältnis werden die Karrierechancen deutlich verringert. Dies hat in der heutigen Zeit des Fachkräftemangels auch Kündigungen seitens der Kolleginnen und Kollegen zur Folge. Dies können wir uns auch im Hinblick auf die heutige Bewerberlage nicht mehr leisten.

Außerdem erläutern wir die Hintergründe der aktuell laufenden Tarifrunde für die Tarifbeschäftigten der Länder und klären die wichtigsten Fragen. 

Auch stellen wir wieder zwei Mitglieder der Landesleitung vor. Wir wünschen viel Freude beim Lesen.

Das neue Steuer-und Grollblatt zum Download finden Sie hier.