Nicht erst durch die derzeitigen Preisentwicklungen für Kraftstoffe beschäftigt das Thema der angemessenen Wegstreckenentschädigung die DSTG. Schon seit Jahren steigen die Preise außerordentlich und belasten insbesondere immer mehr Dienstkräfte, die ihr privates Kraftfahrzeug nutzen, um ihren Dienst zu versehen. Gerade Beschäftigte im Außendienst sind von den massiven Preissteigerungen betroffen.
Die pauschale Wegstreckenentschädigung beträgt 20 Cent und ist zudem auf einen Höchstbetrag von 130 € (in Ausnahmefällen 150 €) begrenzt. Ergänzend ist anzumerken, dass aufgrund des Landesbeamtengesetzes die Wegstreckenentschädigung die niedrigste Beförderungsklasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels nicht übersteigen darf, weshalb in der Regel maximal die Kosten der BVG erstattet werden. Eine ausschließliche
Nutzung des ÖPNV ist jedoch nicht immer möglich.
Der pauschale Wert wurde seit rund 15 Jahren nicht nach oben angepasst und stellt heute nicht annähernd eine kostendeckende Entschädigung dar. Eine Mehrbelastung von Beschäftigten, die im Interesse des Landes Berlins ihre privaten Kraftfahrzeuge einsetzen, ist nicht hinnehmbar.
Deswegen fordert die DSTG Berlin den Senator auf, die Wegstreckenentschädigung pro Kilometer zumindest an die heutigen Gegebenheiten anzupassen. Es sollte sich hier ein Beispiel an der Erhöhung der Pendlerpauschale genommen werden. Diese Erhöhungen, unter Wegfall der Begrenzungen, sollten wenigstens als Orientierung für die Anpassung der Wegstreckenentschädigung dienen.
In anderen Bundesländern wurde bereits auf die gewerkschaftlichen Forderungen eingegangen und die Wegstreckenentschädigung erhöht. Jetzt sollte auch in Berlin nachgezogen werden. Die Berliner Dienstkräfte fahren nicht in ihrem eigenen Interesse. Sie sind im Auftrag des Landes Berlin unterwegs und haben einen angemessenen Kostenersatz verdient!

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