Berlin plant endlich eine geänderte Landesbeihilfeverordnung

Nach Recherchen des Seniorenbeirates der DSTG Berlin bereitet die Senatsverwaltung für Finanzen endlich einen „Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO)“ vor, in dem mit wenigen Abweichungen die Regelungen der Siebten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) übernommen werden. Der Verordnungsentwurf der LBhVO beinhaltet die im Bund ab 01.Januar 2019 geltenden Höchstbeträge für Heilmittel (2.Erhöhung). Damit sind ab 01.Januar 2019 die geplanten Beiträge aus der LBhVO und BBhV identisch. Es ist beabsichtigt, dass die Änderungen der LBhVO im Ergebnis zum 01.Januar 2019 zwar wirksam, allerdings die Dritte Verordnung zur Änderung der LBhVO erst Ende Januar vom Berliner Senat beraten wird. Danach geht der Entwurf in den „Rat der Berliner Bürgermeister“, die Änderungswünsche vortragen können.

Bis zur Veröffentlichung der neuen Berliner Landesbeihilfeverordnung sollten Berliner Beamtinnen und Beamten keine Rechnungen über Behandlungshonorare aus 2019 bei der Berliner Beihilfestelle einreichen. Eine rückwirkende Anpassung der Berliner Beihilfe vor dem 01.Januar 2019 ist laut telefonischer Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen gegenüber dem DSTG Seniorenbeirat nicht vorgesehen. Demzufolge haben auch Einwendungen gegen Beihilfebescheide aus dem Kalenderjahr 2018 keinerlei Aussicht auf Erfolg.

Heilmittel und Honorare

Die größten Änderungen mit vielen Leistungsverbesserungen ergeben sich künftig bei den Heilmitteln (Inhalationen, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Massagen und manuelle Lymphdrainage, Packungen, Hydrotherapie und Bäder, Kälte-und Wärmebehandlungen, Elektrotherapie, Lichttherapie, Logopädie, Beschäftigungstherapie (Ergotherapie), Podologische Therapie). Wegen der für Heilmittel festgelegten beihilfefähigen Höchstbeträge werden keine Eigenbehalte abgezogen. Die beihilfefähigen Höchstbeträge sind für die Beihilfestellen bindend, nicht jedoch für die Therapeuten. Es ist dringend geboten, auch künftig vor einer Behandlung nach dem Heilmittel-Honorar zu fragen bzw. auch Preise zu vergleichen, um die eigene Belastung möglichst gering zu halten.