Stark für Dich! - Mit uns trefft Ihr die richtige Wahl!

Save the Date!
18.05.2022

Die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) sind dein Sprachrohr gegenüber deines Dienstherren und kümmern sich um sämtliche Belange der Anwärter*innen, sowie der jungen Beschäftigten in der Verwaltung. Solltest du also ein Problem haben sind die Vertreter*innen für dich da, versuchen dich bestmöglich zu unterstützen und bringen die Belangen im Personalrat ein. Die JAV ist für dich persönlich in deinem Amt aktiv, die GJAV kümmert sich um die Themen die alle Berliner Anwärter*innen in der Finanzverwaltung betreffen und die HJAV regelt z. B. Dienstvereinbarungen für die Anwärter*innen der gesamten Berliner Verwaltung.
Für die DSTG Jugend werden Sandra Heisig, Jasmin Mergel und Marc Pörtner als Spitzenkandidat*innen in die GJAV-Wahl einsteigen. Alle drei bringen Erfahrung in der (G)JAV-Arbeit mit und engagieren sich ehrenamtlich in der Gewerkschaft.
Sandra, Jasmin und Marc wollen für dich und deine Probleme, Anmerkungen und Anregungen da sein und dich unterstützen, denn alle drei Wissen, wie hart der Weg „über“ Königs Wusterhausen manchmal sein kann. Sie wollen dein Sprachrohr sein und freuen sich über dein Vertrauen.

Dürfen wir uns vorstellen?

Sandra Heisig

Alter: 25 Jahre

Finanzamt: Lichtenberg

Tätigkeit: GJAV Vorsitzende und SB eines F-/E-Platz

Sandra Heisig - DSTG Jugend

Jasmin Mergel

Alter: 23 Jahre

Finanzamt: Lichtenberg

Tätigkeit: JAV stellvertretende Vorsitzende und Sachbearbeiterin auf dem F-/E-Platz

Marc Partner

Alter: 21 Jahre

Finanzamt: Wilmersdorf

Tätigkeit: Bearbeiter auf dem F-/E-Platz

Jessika Rotgang

Alter: 22 Jahre

Finanzamt: Spandau

Tätigkeit: Sachbearbeiterin in der Bewertung

Kim Flader

Alter: 23 Jahre

Finanzamt: Neukölln

Tätigkeit: Bearbeiterin in der Neuaufnahmestelle

Defne Erdogan-Tuna

Alter: 25 Jahre

Finanzamt: Schöneberg

Tätigkeit: Sachbearbeiterin auf einem F-/E-Platz

Gabriela Mijatovic

Alter: 19 Jahre

Finanzamt: Mitte-Tiergarten

Tätigkeit: Steueranwärterin

Anne-Cathrin Horak

Alter: 22 Jahre

Finanzamt: Marzahn-Hellersdorf

Tätigkeit: Sachbearbeiterin in der Rechtsbehelfsstelle

Jasmine Hausmann

Alter: 26 Jahre

Finanzamt: Mitte-Tiergarten

Tätigkeit: Bearbeiterin auf dem Ausbildungsplatz

Liebe Anwärter*innen,

am 18.05.2022 habt ihr erneut die Möglichkeit Eure Interessenvertretung zu wählen. Doch was wählt ihr und warum es so wichtig Euer Kreuz an der richtigen Stelle zu setzen?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) sind Dein Sprachrohr gegenüber Deines Dienstherren und kümmern sich um sämtliche Belange der Anwärter*innen, sowie der jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren in der Verwaltung. Hast Du also ein Problem?! Dann sind die Vertreter*innen immer für Dich da, versuchen Dich bestmöglich zu unterstützen und bringen die Belange im Personalrat ein!

Die JAV ist für Dich persönlich in deinem Amt aktiv, die GJAV kümmert sich um die Themen die alle Berliner Anwärter*innen in der Finanzverwaltung betreffen und die HJAV regelt z. B. Dienstvereinbarungen für die Anwärter*innen der gesamten Berliner Verwaltung.

Aber was haben wir als Gewerkschaft jetzt damit zu tun? Ganz einfach: in der Regel findet eine sog. Listenwahl statt, die du mit Sicherheit aus der Politik kennst. Jede Gewerkschaft ist berechtigt, die Kandidat*innen als Wahlvorschlag einzureichen und da kommen wir als DSTG Jugend Berlin ins Spiel. Wir präsentieren unsere Kandidat*innen in den einzelnen Ämtern, für die GJAV und die dbb jugend Berlin (als Vereinigung aller Fachgewerkschaften) stellt eine Liste für die HJAV-Wahlen.

Als DSTG kümmern wir uns verstärkt um die Belange der Beschäftigten in der Finanzverwaltung. Dies spiegelt sich auch in den Erfolgen der letzten Jahre wider, denn auf Grund unseres Engagements wird nun bspw. jede*r Laufbahnabsolvent*in in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen (sofern die gesundheitliche Eignung vorliegt). Auch bei der Erhöhung des Einstiegsamtes für den ehemaligen mittleren Dienst auf A7 hatten wieder unsere Finger mit im Spiel. Ebenfalls kam es durch unser hinzutun zu einer Erhöhung der Urlaubstage von 26 auf 30 Tage für die Anwärter*innen. 

In den kommenden zwei Jahren wollen wir weiterhin #starkfürdich sein. Doch was haben wir uns eigentlich vorgenommen?

Das Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1.2 (ehemaliger mittlerer Dienst) wurde bereits von A6 auf A7 angehoben. Dies ist in Anbetracht der immer weiter steigenden Belastung grds. eine Art von Wertschätzung, warum diese Wertschätzung, jedoch nicht auf alle Laufbahnen umgelegt wurde ist fraglich.

Fakt ist: Das Endamt für den mittleren Dienst steht weiter fest bei A9 und somit sind in dieser Laufbahngruppe maximal nur noch 2 Beförderungen möglich. Na super! Wir, die jungen Beschäftigten der Berliner Steuerverwaltung, haben mindestens noch 25 Dienstjahre vor uns, wenn nicht sogar mehr und die Perspektive, ohne einen Aufstieg in der Zeit nur noch 2x befördert werden zu können, ist doch unglaublich ernüchternd, oder?

Mit der A7 könnte sich außerdem jeder, der den Regelaufstieg machen will, auf diese Stellen bewerben- klingt erstmal gut, aber das ist doch am Ende auch nicht die Lösung, denn zum einen sind die Kolleg*innen im mittleren Dienst unersetzbar und zum anderen wird sich schnell Frust einstellen, wenn man feststellt, dass die Beurteilungen diesen  Weg erst nach mehreren Jahren zulassen.

Deswegen müssen wir dringend das Endamt des mittleren Dienstes und das Einstiegsamt für den gehobenen Dienst auf A10 erhöhen und das Endamt des gehobenen Dienstes auf A14. Das Einstiegsamt des höheren Dienst würde dann natürlich auch auf A14 angehoben werden müssen.

Damit tragen wir auch der Erhöhung des Aufgabenstandards Rechnung. Durch die zunehmende Digitalisierung fallen immer mehr einfache Aufgaben weg, da diese rein maschinell funktionieren.

Immer wieder fällt auf, dass die amtsärztlichen Untersuchungen Konfliktpotential bieten. Nicht nur, dass die Untersuchungen sehr unterschiedlich und teilweise sehr anmaßend durchgeführt werden, die Terminvergabe führt immer wieder zu Verzögerungen im Einstellungsverfahren und auch zu sehr viel Stress bei der Verbeamtung auf Probe nach Abschluss der Ausbildung.

Nach §8 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG) ist eine amtsärztliche Begutachtung bei der Verbeamtung auf Probe nicht erforderlich, wenn sich während des Beamtenverhältnisses auf Widerruf keine Anhaltspunkte für gesundheitliche Beeinträchtigungen ergeben haben.

Wir fordern von dieser Regelung gebrauch zu machen. Zum einen zur Entlastung der Amtsärzte, aber vor allem zur Reduzierung von Stress während der Laufbahnprüfungen!

In anderen Bundesländern gehört die Ausstattung mit einem Laptop oder einem Tablet längst zur Grundausstattung der Anwärter*innen und wir denken, dass dies- gerade im Zeichen der Digitalisierung- ein unerlässliches Kriterium. Die Pandemie hat uns gezeigt, dass es manchmal erforderlich schnell und digital zu reagieren. In der Berliner Verwaltung ist dies leider nicht ganz gelungen. Bei einer zeitgerechten Ausstattung der Berliner Anwärter*innen mit einem digitalen Endgerät (inkl. erforderlicher Software) hätte kein Ausbildungsbestandteil entfallen müssen!

Die 12 Laptops, die pro Amt für alle Anwärter*innen angeschafft wurden, sind ein Anfang gewesen, aber keine Endlösung!

Na? In Königs Wusterhausen schon wieder den Sonderfall des Sonderfalls behandelt? Wie oft gabs bei Dir in der praktischen Arbeit schon eine vorweggenommene Erbfolge?

Richtig, wahrscheinlich für einen Großteil noch nie! Aber warum müssen wir das Thema denn dann behandeln?

Nun ja, die Antwort heißt: einheitlicher Bundeslehrplan, der von einem sog. Koordinierungsausschuss erarbeitet wird. Daran nehmen Vertreter*innen der einzelnen Länder teil, weshalb es unglaublich wichtig ist, die Vertreter*innen der Senatsverwaltung für Finanzen auf dieses Problem aufmerksam zu machen! Eine Änderung des Lehrplanes (als Recht auf Bundesebene) bedarf einige Zeit, jedoch fordert die DSTG Jugend (Bund) dies schon seit Jahren und hat derzeit das Gefühl, dass eine Einsicht langsam in die Nähe rückt.

Für uns ist es wichtig, dass mehr die Systematik des Steuerrechts geschult wird: Wie löse ich einen unbekannten Sachverhalt? Wie erkenne ich die Probleme, die hinter dem Sachverhalt stecken könnten? Wo finde ich die wichtigen Rechtsgrundlagen, Hinweise, Richtlinen, Urteile und Verwaltungsanweisungen, ohne den ganzen Tag damit zu verbringen? Die Basics müssen sitzen, für spezielle Konstellationen muss ein Gefühl entwickelt werden!

Das Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen hat, durch die steigenden Einstellungszahlen, mittlerweile enorme Kapazitätsprobleme. Konsequenz daraus ist, dass die Berliner Anwärter*innen nur noch eine Unterbringung auf dem Campus erhalten, wenn die freien Zimmer nicht schon von Brandenburg, Sachsen-Anhalt und dem Bund belegt werden. Begründung dahinter sind lange Anreisezeiten, was im Grundsatz ja auch richtig, aber nicht zu Ende gedacht ist.

Es gibt zum einen Brandenburger Anwärter*innen, die aus Königs Wusterhausen kommen und zum anderen Berliner Anwärter*innen, die aus anderen Bundesländern stammen. Und wer würde wahrscheinlich das Zimmer bekommen? Genau, der Brandenburger Anwärter!

Für dieses Problem muss schleunigst eine Lösung gefunden werden! Das AFZ KW stellt online eine Auflistung zur Verfügung, wo Anwärter*innen mit unerfülltem Zimmerwunsch eine Unterkunft erhalten könnten – und wer soll das Zahlen? Die Berliner Anwärter*innen mit dem geringsten Gehalt und ohne Trennungsgelder oder Reisekostenerstattungen?

Zwischenzeitlich plante die Senatsverwaltung für Finanzen den Bau einer Unterkunft in Königs Wusterhausen. Dieser Plan wurde vorerst über Board geworfen. Unserer Meinung nach schade, aber im Grundsatz richtig, denn die eigentliche Lösung des Problems liegt im Aufbau einer Berliner Ausbildungsstätte.

Die Forderung wieder in Berlin eine Ausbildungsstätte zu errichten, besteht seitens der DSTG Jugend Berlin, auch aus den vorher genannten Gründen, bereits seit Jahren. Leider machen vertragliche Regelungen die Umsetzung der Forderung bisher schwierig.

Aktuell ist es allerdings so, dass die Kapazitäten der Ausbildung in Königs Wusterhausen erreicht sind und ein gesonderter Standort errichtet werden könnte.

Dass die Umsetzung nicht von einem Tag auf den anderen erfolgen kann, ist klar, doch auf Grund dessen eine Umsetzung weiter vor sich her zu schieben, ist keine Option! Es muss etwas passieren und zumindest mittelfristig eine Rückführung geplant und ausgeführt werden.

Außerdem wollen wir als Interessenvertretung bei der Erstellung von neuen Dienstvereinbarungen mitwirken, die unserer Meinung nach, unweigerlich auf Grund der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie angepasst werden müssen. Dazu gehört z.B. die Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit. Dabei sollte z.B. darauf geachtet werden, dass die Ausbildung vor Homeoffice steht. Außerdem wird sich auch die fachtheoretische Ausbildung ändern – auch hier ist die Digitalisierung kaum mehr weg zu denken. Auch diesen Prozess wollen wir mit angehen, damit sich die Ausbildung nicht zu euren Ungunsten verändert.

Wir denken, dass wir als Interessenvertretung die richtige Wahl sind und hoffen, dass wir Euch auch davon überzeugen konnten. Setzt deshalb am 18.05.2022 das Kreuz an der richtigen Stelle: Liste 2: DSTG Jugend Berlin – Mit uns trefft ihr die richtige Wahl!

Wir bedanken uns für Euer Vertrauen.

Eure Kandidat*innen der DSTG Jugend Berlin!