Während der Ausbildung wird seitens der Dozierenden häufig auf die Steuerbeamten- Ausbildungs- und Prüfungsordnung (StBAPO) verwiesen, die den bundeseinheitlichen Rahmen für die Ausbildung beider  Laufbahngruppen in der Steuerverwaltung bildet. Diese rechtliche Grundlage soll nun erneut novelliert werden. Besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf einer inhaltlichen Neuanordnung zur besseren Strukturierung und teilweise auf der Digitalisierung der Ausbildung. Änderungen in der StBAPO werden durch einen sog. Koordinierungsausschuss
besprochen. Dem Koordinierungsausschuss gehören Mitglieder der Ausbildungsreferate der jeweiligen  Bundesländer an, jedoch keine gewerkschaftlichen Vertreter. Eine Teilnahme der Interessenvertretungen zumindest  mit beratender Stimme wird weiterhin durch die DSTG gefordert, um die jungen Beschäftigten optimal zu vertreten.
Derzeit werden die Gewerkschaften und Interessenvertretungen zur Stellungnahme zu den Referentenentwürfen aufgefordert. Die DSTG (Bund) ließ es sich erneut nicht nehmen auf die zentralen, jahrelangen Forderungen zu verweisen: Im Augenmerk der DSTG liegt seit einiger Zeit das sog. Onboarding, also die nachhaltige Gewinnung von jungen Nachwuchskräften, für das es tragfähige Konzepte braucht. Eine Säule dafür muss eindeutig auch eine moderne, praxisorientierte StBAPO sein. Die inhaltliche Neuordnung der Regelung wird deshalb begrüßt. Auch die geplante neue Definition von Zielen, die den Weg zur verstärkten Vermittlung von Methodenkompetenzen
statt „stupiden“ Auswendiglernens von Gesetztestexten ebnet, wird als sinnvoll erachtet.
Nichtsdestotrotz muss dafür der Lehrplan zugunsten der Kerninhalte und entgegen einer fachspezifischen Überforderung deutlich entfrachtet werden. Dies ist bereits jahrelang im Fokus der DSTG und gerade im Rahmen der Arbeit der Bundesjugendleitung und der Jugendpolitischen Kommission ein zentrales Thema, bei dem endlich ein Handeln erforderlich wird. Denn nur aus dem Zusammenspiel des notwendigen methodischen Know-How´s und der Basics im Steuerrecht werden die jungen Beschäftigten den digitalen Wandel, aber auch die stetigen Veränderungen im Steuerrecht künftig bewerkstelligen können, da der Leistungsdruck weiter wächst. Die DSTG (Bund) hält es deshalb für unerlässlich, die Ausbildung weitestgehend in Präsenz zu halten und digitale Unterrichtungen nur in einem minimalen Ausmaß weiterzuführen. Dabei ist beispielsweise im Ausnahmefall eine digitale Ausbildungsarbeitsgemeinschaft denkbar. Die bloße Theorie in digitaler Form maßgeblich fortzuführen ist keine Alternative. Aus den Erfahrungen der Corona-Pandemie zeigt sich, dass die Konzentrationsfähigkeit im Frontalunterricht in digitaler Form erheblich abnimmt und somit das Erlernen der Sachverhalte erheblich erschwert. Für die Dozierenden fordert die DSTG (Bund) die Einführung eines verpflichtenden berufspädagogischen Seminars für haupt- und nebenamtliche Lehrende, welches in das Auswahlverfahren integriert werden soll. Außerdem sollten nebenamtlich Lehrende für ihre Lehrtätigkeit eine angemessene Freistellung vom Dienstherrn erhalten. Dies würde
die Attraktivität der Lehrtätigkeit erheblich steigern. Auch für die mündlichen Prüfungen fordert die DSTG eine Entlastung zugunsten der Konzentration der Anwärter*innen: Die Prüfungsgruppen sollten maximal aus 3 Prüflingen bestehen, die mindestens 30 Minuten pro Person geprüft werden sollen. Bisher sieht die StBAPO eine reguläre Prüfungsgröße von 5 Prüflingen vor. Dies bedeutet, dass die Prüfung mindestens 2,5h andauert. Bei einer Gruppengröße von 3 Personen demnach lediglich 1,5h. Für Prüfungen ist es gem. §22 StBAPO bisher erforderlich, dass bei krankheitsbedingter Verhinderung ein amtsärztliches Attest oder ein Attest eines  Betriebsarztes vorgelegt werden muss. Dies bedeutet nach Auffassung der DSTG einen erhöhten bürokratischen Aufwand, weshalb der bisherige Ausnahmefall – nämlich die Vorlage eines privatärztlichen Attestes – zum Regelfall werden soll.
Wichtig ist der DSTG weiterhin eine andere Gewichtung der Leistungen bei der Ermittlung der Laufbahnnote: Bisher wird die berufspraktische Ausbildung nur in geringem Umfang berücksichtigt.
Diesem Teil der Ausbildung, der gerade im mittleren Dienst den größten zeitlichen Umfang einnimmt, kommt jedoch eine viel höhere Bedeutung für den Berufsalltag zu. Dementsprechend ist es nur folgerichtig die Gewichtung dahingehend anzupassen. Das kostenfreie zur Verfügung stellen von notwendigen Gesetzestexten muss laut DSTG gesetzlich verankert werden. In Berlin stellt dies derzeit kein großes Problem dar, nur fehlt es derzeit an der Rechtsgrundlage. Gleiches gilt für die Tage, die zum Selbststudium zu nutzen sind. Bisher ist gemäß StBAPO eine Anrechnung auf den Erholungsurlaub notwendig. Dabei ist es doch klar dass Tage, an denen keine Lehrveranstaltungen stattfinden und auch Tage, die der Prüfungsvorbereitung dienen keinesfalls Erholungsurlaub darstellen. Eine Anrechnung auf den Urlaubsanspruch soll laut DSTG durch eine gesetzliche Verpflichtung
zum Selbststudium vermieden werden. „Fraglich ist an dieser Stelle noch, ob die Anmerkungen der DSTG (Bund) im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden. Klar ist jedoch, dass die Forderungen einen Gewinn für den Onboarding-Prozess der Anwärter*innen bringen, denn zum Teil bringen diese Wertschätzung zum Ausdruck und zum anderen eine tatsächliche Entlastung für alle Dienstkräfte, die sich in Ausbildung befinden“ – so Sandra Heisig, die durch den Bildungsausschuss der DSTG auf Bundesebene bei der Forderungsfindung beteiligt war. Heisig betont auch: „Viele dieser Forderungen bestehen in der DSTG Jugend Bund bereits seit mehreren Jahren und wurden erst im September 2021 durch den Bundesjugendtag bestätigt. Demnach erfreut uns an dieser Stellungnahme besonders,
dass die Anträge der Jugend so großen Anklang finden. Außerdem wird der Arbeit unserer Jugendpolitischen Kommission gehuldigt, die sich maßgeblich mit der StBAPO auseinandersetzt.“