Über die DSTG-Berlin

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) ist die Fachgewerkschaft für alle Arbeitnehmer und Beamte in der Berliner Finanzverwaltung. Mitglieder sind sowohl aktiv Beschäftigte als auch Renter und Pensionäre, deren Hinterbliebene sowie ehemalige Beschäftigte der Finanzverwaltung.

Bei jedem Finanzamt, bei der Senatsverwaltung für Finanzen und bei jedem der aus der Finanzverwaltung entstandenen Dienstleistungsunternehmen bilden die Mitglieder der DSTG Berlin eine Bezirksgruppe und wählen in regelmäßigen Abständen einen Bezirksgruppenvorstand. Dieser koordiniert die Arbeit vor Ort, ist Ansprechpartner für die Belange der Mitglieder und vertritt deren Interessen gegenüber dem Landesverband. Der Bezirksgruppenvorstand besteht mindestens aus einer/m Vorsitzenden, einer/m Stellvertreter/in und einer/m Schatzmeister/in.

Zur Erfüllung der Aufgaben bestehen beim Landesverband verschiedene Untergliederungen und Gremien, deren Zuständigkeiten sich aus der Satzung ergeben.

Der Steuer-Gewerkschaftstag

Der Steuer-Gewerkschaftstag ist das höchste Beschlussorgan der DSTG Berlin. Neben der programmatischen Ausrichtung der Gewerkschaftsarbeit für die nächsten fünf Jahre werden auch personelle Entscheidungen getroffen. So obliegt dem Steuer-Gewerkschaftstag die Wahl der Landesleitung und der Rechnungsprüfer.

Der Steuer-Gewerkschaftstag setzt sich aus den Delegierten der Bezirksgruppen und dem Landesvorstand zusammen.

Der Landeshauptvorstand

Der Landeshauptvorstand ist das zweithöchste Gremium der DSTG. Er setzt sich aus dem Landesvorstand und Vertretern der Bezirksgruppen zusammen.

Während der Steuer-Gewerkschaftstag programmatische Beschlüsse fasst, die lang- und mittelfristig angelegt sind, bestimmt der Landeshauptvorstand zwischen den Gewerkschaftstagen die aktuelle berufspolitische Arbeit und gibt der Landesleitung für ein Jahr die Leitlinien für die Tagespolitik an die Hand.

Der Landesvorstand

Der Landesvorstand besteht aus den Vorsitzenden der Bezirksgruppen, der Landesleitung, zwei Mitgliedern der Landesfrauenvertretung,  zwei Mitgliedern der Landesjugendleitung, der/die Vorsitzende des Ausschusses Höherer Dienst, den ständigen Mitgliedern im Gesamtpersonalrat für die Berliner Finanzämter und im Hauptpersonalrat für die Berliner Verwaltung, in der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung und der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt- und Hauptschwerbehindertenvertretung und der Gesamtfrauenvertreterin sowie den Vorsitzenden der örtlichen Personalräte der Finanzverwaltung, soweit diese Mitglied der DSTG Berlin sind.

Der Landesvorstand tagt mindestens sechsmal im Jahr (in der Regel aber monatlich) und ist das koordinierende Führungsgremium in der DSTG Berlin sowie darüber hinaus eine bedeutsame Informationsbörse für seine Mitglieder. Auch der Landesvorstand kann Anträge verabschieden und Arbeitsaufträge an die Landesleitung vergeben.

Die Landesleitung

Die Landesleitung wird vom Steuer-Gewerkschaftstag für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie ist das Exekutivorgan der DSTG Berlin, ihr geschäftsführender Vorstand. Sie besteht aus dem/der Landesvorsitzenden, bis zu zwölf stellvertretenden Landesvorsitzenden (bis zu drei davon in der Funktion der Schatzmeister), der/m Landesjugendvorsitzenden, der Vorsitzenden der Landesfrauenvertretung und dem/der Vorsitzenden des Seniorenbeirats.

Die Landesleitung hat die Geschäfte der DSTG Berlin ordnungsgemäß zu führen. Dabei ist sie an die Beschlüsse und Aufträge des Steuer-Gewerkschaftstages, des Landeshauptvorstandes und des Landesvorstandes gebunden. Die Landesleitung ist dem Steuer-Gewerkschaftstag gegenüber für alle ihre Aktivitäten verantwortlich und hat nach Ablauf der Wahlperiode einen Rechenschaftsbericht vorzulegen.

DSTG-Jugend

Alle DSTG-Mitglieder bis zum 30. Lebensjahr sind automatisch Mitglied der DSTG-Jugend. Neben der umfassenden gewerkschaftlichen Leistungspalette kümmert sich die DSTG-Jugend besonders um die Interessen der Auszubildenden und jungen Beschäftigten der Steuerverwaltung. Ein Schwerpunkt dabei ist die Form und Qualität der Ausbildung. Die DSTG-Jugend hat für ihre Arbeit eigene Gremien (Landesjugendtag, Landesjugendausschuss, Landesjugendleitung), die von der Aufgabenverteilung dem Steuer-Gewerkschaftstag, dem Landeshauptvorstand und der Landesleitung vergleichbar sind. Die/Der Landesjugendvorsitzende ist Mitglied im Landesjugendausschuss der dbb jugend berlin.

Die Tarifkommission

Die Tarifkommission der DSTG Berlin besteht aus Vertretern der Bezirksgruppen und Vertretern der Landesleitung. Sie ist Ausdruck des gleichberechtigten Miteinanders aller Beschäftigungsgruppen der Steuerverwaltung (Arbeitnehmer und Beamte) in der Gewerkschaftsarbeit. Sie bereitet die tarifpolitischen Entscheidungen der DSTG-Gremien vor, wobei sie vom Sachverstand ihrer Mitglieder profitiert. Mitglieder der Tarifkommission finden sich in allen Organen der DSTG Berlin. Zudem entsendet sie Vertreter in die Tarifkommission des dbb berlin.

Die Landesfrauenvertretung

Die Landesfrauenvertretung setzt sich als gewerkschaftspolitische Interessenvertretung der Frauen für eine familienorientierte Politik, für die Berücksichtigung der Familienarbeit als berufliche Qualifikation und nicht zuletzt für die Chancengleichheit der Frauen im Beruf ein. Die Landesfrauenvertretung besteht aus Vertreterinnen der Bezirksgruppen. Sie tagt mehrmals im Jahr und wählt aus ihren Reihen eine Vorsitzende und mindestens eine stellvertretende Vorsitzende. Die Vorsitzende ist Mitglied der Frauenvertretung des dbb berlin.

Der Seniorenbeirat

Zur Unterstützung des Landesverbandes bei der Betreuung der Pensionäre, Rentner und Hinterbliebenen besteht der Seniorenbeirat. Dieser besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Unter anderem organisiert er diverse Freizeitaktivitäten (Ausflüge, Besichtigungen, regelmäßige Treffen) und informiert seine Zielgruppe über aktuelle Entwicklungen sozial- und berufsrechtlicher Art. Ein Mitglied des Seniorenbeirats vertritt die DSTG Berlin in der Seniorenvertretung des dbb berlin.

Die Fachausschüsse der DSTG Berlin

Nach der Satzung können zur Unterstützung der Gewerkschaftsarbeit Fachausschüsse eingesetzt werden, die mit besonderen Aufgaben betraut werden. Von dieser Möglichkeit machen Landesleitung und Landesvorstand gern Gebrauch, um sich auf allen Feldern der Gewerkschaftsarbeit von sachkompetenten Kolleginnen und Kollegen unterstützen und praxisnahe Konzeptionen entwickeln zu lassen. Es existieren folgende Fachausschüsse der DSTG Berlin:

  • Beamtenrechtsausschuss
  • Fachausschuss höherer Dienst
  • Fachausschuss Menschen mit Behinderung

Die Satzung der DSTG Berlin 

Die vollständige Satzung der DSTG Berlin (gültig bis 5.September 2022) finden Sie hier.