Vom 15.9. – 17.09.2020 tagte in Regensburg die Arbeitsgruppe „Personalbemessung“ der Steuerverwaltungen der Länder. Diese Arbeitsgruppe tagt üblicherweise 2x jährlich um die Grundlagen der PersBB bundeseinheitlich an die Veränderungen in der Gesetzgebung und in der Arbeitswelt (Stichwort Digitalisierung) anzupassen. In regelmäßigen Abständen finden im Rahmen dieser Sitzungen die Anhörungen der Gewerkschaften statt. Daher nahmen in Regensburg für die DSTG 8 Delegierte, darunter die beiden stellvertretenden Bundesvorsitzenden Michael Volz und Florian Köbler teil. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe betonte die Bedeutung der Anregungen der Beschäftigten und der Personalvertretungen, die einen wichtigen Beitrag zur Fortentwicklung einer sachgerechten und transparenten Personalbedarfsberechnung leisten. Errechneter Personalbedarf entspricht nicht eingesetztem Personal. Die DSTG-Vertreterinnen und Vertreter machten deutlich, dass das Personal in den Finanzämtern nicht mit dem errechneten Personalbedarf steigt. Diese Problematik wiegt in Berlin gleich doppelt schwer: · die leidige „Entbehrungsquote“ auf deren Abschaffung die DSTG schon vielfach hingewiesen hat und auf deren Abschaffung sie permanent drängt. · die faktische Unmöglichkeit alle freien Stellen, die der Haushaltsgeber zugesteht auch tatsächlich mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen.
Gesetzesänderungen führen nicht zur Entlastung
Egal, ob es sich um „normale“ Gesetzesänderungen, die Grundsteuerreform oder Steuerrechtsänderungen auf Grund der Corona-Pandemie handelt, sie sind immer mit Mehraufwand für die Beschäftigten verbunden. Dieser Mehraufwand beginnt schon mit den notwendigen Schulungen. Im Zusammenhang mit den Corona-Steuerhilfegesetzen wurde die Erwartung an die Finanzverwaltung, die Corona-Sofort- und Überbrückungshilfen auf ihre Richtigkeit zu prüfen, dargestellt. Ein Arbeitsaufwand, der im Rahmen der letzten PersBB auf den 1.1.2019 und der darauf aufbauenden Stellenanmeldungen für den Haushalt 2020/2021 naturgemäß nicht berücksichtigt werden konnte.
Entwicklung neuer Arbeitswelten
Nicht nur die durch die Corona-Pandemie beschleunigten Veränderungen der Arbeitswelt, beispielsweise durch verstärkte Nutzung von Homeoffice, Telearbeit etc. sondern auch die Veränderungen in der Aus- und Fortbildung führen zu einem Umstellungsaufwand, der sich auch in der PersBB niederschlagen muss. Neben den oben dargestellten Beispielen wurden aber auch noch viele weitere Themen und die Notwendigkeit der Berücksichtigung im Rahmen der PersBB erörtert. Beispielhaft sei hier die geplante Neueinteilung der Betriebe in Größenklassen auf den 1.1.2024 oder die vom Bundesrechnungshof geforderte Prüfungsquote bei der Umsatzsteuersonderprüfung in Höhe von 5 % genannt. Für die Berliner Finanzämter steht die nächste PersBB zur Stellenanmeldung für den Haushalt 2022/2023 an. Wir sind vorbereitet.