Eine Vorsorgevollmacht kann sehr schnell von großer Bedeutung werden, wenn Betroffene plötzlich nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Dann ist es wichtig zu wissen, wer als bevollmächtigte Person konkrete Entscheidungen treffen darf. Alles Wichtige zur Vorsorgevollmacht 2023 sowie Hinweise zu Beratungsstellen erklärt der DSTG‑Seniorenbeirat Berlin im neuen DSTG‑Senioren‑Info 3/23 vom 15. März 2023
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Beihilfe: Vorsorgen mit Vollmacht
Der DSTG-Seniorenbeirat Berlin macht darauf aufmerksam, dass beihilfeberechtigte Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger, Beamtinnen und Beamte unter Umständen krankheitsbedingt in eine Situation geraten, in der sie die Beihilfe persönlich nicht beantragen können. Eine entsprechend formulierte Vorsorgevollmacht nach § 1820 BGB Weiterlesen…