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Amtsangemessene Alimentation – DSTG Berlin empfiehlt Widerspruch auch gegen Besoldung 2023
Die DSTG Berlin und der deutsche beamtenbund und tarifunion (dbb) empfehlen Beamten und Beamtinnen zur Fristwahrung (Stichwort: haushaltsnahe Geltendmachung) auch 2023 bis zum 31.12.2023, einen Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen und damit einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Den Antrag/Widerspruch bekommen DSTG-Mitglieder über ihre DSTG-Bezirksgruppe. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Weiterlesen…