Keine Verbeamtung wegen zu hohem BMI – dbb gewährt Rechtsschutz

ein Body-Mass-Index (BMI) von über 30 festgestellt wird, werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen derzeit nicht verbeamtet. Häufig sind aber die von den Amtsärzten erstellten Gutachten aus Sicht der DSTG Berlin nicht ausreichend, um die Verbeamtung zu versagen. Der dbb gewährt den Mitgliedern der DSTG Berlin Rechtsschutz. Gesetzliche Grundlagen: Das Weiterlesen…

Stellenobergrenzenverordnung

Mit Rundschreiben IV Nr. 64/2022 vom 14. November 2022 hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung und Einhaltung von Stellenobergrenzen für die unmittelbare und mittelbare Verwaltung des Landes Berlin, die das KGSt®-Gutachten 1/2009 zur Dienstpostenbewertung anwenden, über den Weiterlesen…

Amtsangemessene Alimentation- DSTG Berlin rät auch 2022 zu Widersprüchen gegen die Besoldung

Die DSTG Berlin und der deutsche beamtenbund und tarifunion (dbb) empfehlen Beamten und Beamtinnen zur Fristwahrung (Stichwort: haushaltsnahe Geltendmachung) auch 2022 bis zum 31.12.2022, einen Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen und damit einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom 4. Mai 2020 festgestellt, Weiterlesen…

Anhebung des Pensionsalters der Beamtenschaft in Berlin – aktuell noch kein Gesetzentwurf

Seit der CDU-Abgeordnete Alexander J. Herrmann im April 2022 eine schriftliche Anfrage an den Senat von Berlin richtete, um die Planungen hinsichtlich der im Koalitionsvertrag vereinbarten Anhebung des Pensionsalters auf 67 Jahre zu erfahren, wabern um diese Thematik fortlaufend die unterschiedlichsten Gerüchte. Richtig ist, dass ein derartiges Gesetz für den Weiterlesen…

Durch Vorgriffsregelung möglich – Besoldungsanpassung soll pünktlich zum 1. Dezember 2022 kommen

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2022 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2022) regelt der Berliner Senat die geplante Besoldungserhöhung zum 1. Dezember 2022. Demnach werden die Grundgehaltssätze, die Stellungzulagen, Amtszulagen, die allgemeinen Stellenzulagen und der Familienzuschlag der Stufen 1-3 um 2,8 Weiterlesen…