Für wen wird verhandelt?

Anders als bei Beamtinnen und Beamten ist die Bezahlung von Tarifbeschäftigten in einem Tarifvertrag geregelt. Im öffentlichen Dienst gibt es Tarifbeschäftigte bei Bund, Kommunen und Ländern. Der Tarifvertrag für die Tarifbeschäftigten der Länder endete am 30. September 2023 und wird nun neu verhandelt.

Tarifbeschäftigte der Länder sind z.B. Straßenwärter und Straßenwärterinnen, tarifbeschäftigte Lehrer und Lehrerinnen, Beschäftigte in den Unikliniken, Tarifbeschäftigte bei der Polizei oder der Justiz.

Auch in der Finanzverwaltung gibt es Tarifbeschäftigte, z.B. Kolleginnen und Kollegen, die im Quereinstieg zur Finanzverwaltung gekommen sind oder die aus anderen Gründen ein Tarifvertragsverhältnis haben. Zusätzlich zum TV-L werden in dieser Einkommensrunde auch die Tarifverträge für Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende und Dual Studierende im Landesdienst verhandelt.

Wer verhandelt?

Ein Tarifvertrag wird von Arbeitgebern und Gewerkschaften als Vertreter der ArbeitnehmerInnen verhandelt. Auf Arbeitgeberseite haben sich die Bundesländer (bis auf Hessen) für die Verhandlungen zur Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) zusammengeschlossen. Auch die führenden Gewerkschaften dbb beamtenbund und tarifunion und ver.di haben seit Jahren eine Verhandlungsgemeinschaft vereinbart. Vorsitzender der TdL für die kommenden Verhandlungen ist der Hamburger Finanzsenator Dr. Andreas Dressel. Seine StellvertreterInnen sind der sächsische Staatsminister der Finanzen Hartmut Vorjohann und die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold. Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) als Dachverband für über 40 Fachgewerkschaften im öffentlichen Dienst, u.A. die DSTG, und ver.di vertreten zusammen die 1,2 Mio Tarifbeschäftigten in den Ländern und mittelbar 1,4 Mio. Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfangende.

Was bedeuten die Tarifverhandlungen für die Beamten und Beamtinnen?

Die Tarifergebnisse werden regelmäßig auf die Besoldung übertragen. In der Vergangenheit (2004 bis 2010) setzte das Land Berlin die Übertragungen lange aus. Erst danach begann Berlin die Besoldung geringfügig zu erhöhen. Deswegen hatte der Berliner Senat in den vergangenen Jahren zur linearen Erhöhung eine weitere prozentuale Anpassung für die verbeamteten Kollegen und Kolleginnen vorgenommen, um den Rückstand aufzuholen. Die aktuelle Berliner Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, in ihrer Regierungszeit die Berliner Besoldung an die Bundesgrundbesoldung heranzuführen. Die aktuellen Berechnungen der Berliner Landesregierung, wonach der Besoldungsabstand in einigen Bereichen nur noch bis zu 4 Prozent betragen würde, kann die DSTG Berlin nicht nachvollziehen. Berücksichtigt man die Anpassung der Bundesbesoldung 2024 in Folge der dortigen Tarifverhandlungen (TVöD) betragen die Unterschiede in nahezu allen Besoldungsgruppen zwischen 15 bis 21 Prozent.

Welches Ergebnis hatten die Tarifverhandlungen für die Länder 2021?

Die Tarifentgelte wurden am 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht. Im Vorfeld erhielten die Beschäftigten eine steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von 1.300 €.

Welches Ergebnis hatten die Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen Anfang 2023?

Im Juni 2023 erhielten die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.240 €. Im Anschluss erhalten sie bis Februar 2024 monatlich 220 € ebenfalls steuer- und abgabenfrei. Die Tabellenentgelte werden dann erst ab März 2024 um einen Sockelbetrag von 200 € erhöht sowie um weitere 5,5 Prozent, mindestens in der Summe 340 Euro.

Wie läuft die Tarifrunde ab?

Am 11. Oktober 2023 beschlossen die Gewerkschaften ihre Forderungen für die Tarifrunde und veröffentlichten diese. Der Verhandlungsauftakt, die sogenannte erste Verhandlungsrunde, findet am 26. Oktober 2023 statt. Die zweite und dritte Verhandlungsrunde sind für den 2. bis 3. November 2023 und den 7. bis 9. Dezember 2023 in Potsdam terminiert.

Mit welchen Forderungen gehen die Gewerkschaften in die Verhandlungen?

Die Forderungen im Einzelnen:

  • 10,5 % mehr Lohn, mindestens aber 500 Euro
  • Stadtstaatenzulage von monatlich 300 Euro
  • Laufzeit von 12 Monaten

Für die Auszubildenden fordern die Gewerkschaften:

  • Erhöhung der Auszubildendenentgelte um 200 Euro
  • Stadtstaatenzulage von monatlich 150 Euro
  • Unbefristete Übernahme nach bestandener Ausbildung

Begründung:

Die Forderungen der Gewerkschaften sind berechtigt und fair. Die Inflation frisst die Einkommen der Beschäftigten auf. Der bisher geltende Tarifvertrag für die Länder wurde 2021 geschlossen und konnte die Preisentwicklung nicht absehen und nicht abbilden. Dies muss nun nachgeholt werden. Nach Abschluss der Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen ergibt sich derzeit ein Entgeltunterschied von mindestens 10 Prozent zwischen Bund und Ländern, der aufgeholt werden muss. Zudem muss der öffentliche Dienst als Arbeitgeber konkurrenzfähig bleiben. Die Länder können mit den aktuellen Bedingungen den Nachwuchs nicht mehr für sich gewinnen. In Stadtstaaten erfüllen die Beschäftigten sowohl Landesaufgaben als auch kommunale Aufgaben. Die Städte stehen bei der Gewinnung von Beschäftigten in Konkurrenz zum Umland.

Wer ist die Tarifansprechpartnerin der DSTG Berlin?

Harriet Schleyer ist tarifbeschäftigte Betriebsprüferin im FA Wilmersdorf und seit 2022 die Fachfrau der DSTG Berlin zu Tariffragen. Sie ist zu erreichen unter: Harriet.Schleyer@dstg-berlin.de

Was ist ein Streik?

Ein Streik ist die gemeinsame, planmäßig durchgeführte Einstellung der Arbeit durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb eines Betriebs oder Berufszweigs z.B. zur Erreichung eines tariflichen Ziels. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Das Recht zum Streik ist in Artikel 27 der Verfassung von Berlin ausdrücklich garantiert. Ein Streik ist rechtmäßig, wenn er ohne Verstoß gegen die Friedenspflicht oder gegen das Gesetz von einer Gewerkschaft beschlossen oder übernommen und auf ein im Arbeitskampf zulässiges – also tarifvertraglich regelbares – Ziel gerichtet ist. Grundsätzlich darf dann nicht gestreikt werden, wenn die Tarifpartner noch verhandeln (Friedenspflicht). Wird die Tarifverhandlung für gescheitert erklärt, kann gestreikt werden.

Ein Streik kann nur von einer Gewerkschaft ausgerufen werden.

Dürfen Beamte streiken?

Nein, das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer der Kernbestandteile der in Art. 33 Abs.5 GG verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Es genießt daher rechtlich Verfassungsrang. Das Streikverbot ist gleichzeitig aber auch in seiner Stabilitätsfunktion eine der tragenden Säulen für die Legitimation des besonderen Dienstverhältnisses. Während eines Arbeitskampfs können und sollten sie sich in ihrer Freizeit mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern solidarisieren.

Wer zahlt Streikgeld?

Die Gewerkschaften, so auch die Mitgliedsgewerkschaften des dbb, zahlen ihren Mitgliedern für die Zeit, an der sie an einem Streik teilnehmen, Streikgelder bzw. Streikunterstützung, um den Verlust von (Teilen) ihres Entgelts auszugleichen. Streikgelder haben den Sinn, dass der Streik nicht am Ausbleiben der Zahlung durch den Arbeitgeber scheitert und die streikenden Arbeitnehmer durch ihre Teilnahme in Not geraten.

Was ist eine Gewerkschaft?

Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Doch nicht jede Vereinigung oder jeder Verein ist eine Gewerkschaft! Eine Gewerkschaft muss z.B. tariffähig sein. Sie ist tariffähig, wenn sie so sozial mächtig ist, dass sie als Verhandlungspartner anerkannt wird. Dazu muss sie durchsetzungsfähig sein und eine entsprechende Mitgliederzahl vorweisen können. Sie muss auch bereits früher Tarifverträge abgeschlossen haben. Die Gewerkschaft muss die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Wirtschaftsbedingungen und deren Wahrung und Förderung in ihrer Satzung verankert haben. Tariffähige Gewerkschaften innerhalb der Berliner Finanzverwaltung sind nur die DSTG Berlin und ver.di. Die DSTG Berlin verhandelt über ihren Dachverband dbb beamtenbund und tarifunion. Nur diese Gewerkschaften können zum Streik aufrufen und werden auch ihren Mitgliedern Streikgeld zahlen.

Der Streikgeldanspruch besteht bei der DSTG ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft.

Die Informationen zum Download gibts hier