Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Deutschland in Kraft getreten. In einer ersten Veranstaltung informiert der DSTG-Seniorenbeirat Berlin am 15. Februar 2023 die Senioren über die Einführung der „Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge“. Durch das sogenannte  Ehegattennotvertretungsrecht,  können sich Ehegatten ohne rechtliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht einander in Fragen der Gesundheitssorge unter bestimmten Voraussetzungen vertreten.

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