Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Deutschland in Kraft getreten. In einer ersten Veranstaltung informiert der DSTG-Seniorenbeirat Berlin am 15. Februar 2023 die Senioren über die Einführung der „Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge“. Durch das sogenannte Ehegattennotvertretungsrecht, können sich Ehegatten ohne rechtliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht einander in Fragen der Gesundheitssorge unter bestimmten Voraussetzungen vertreten.
Aktuelle Beiträge
Auf ein Wort – der DSTG-Landesvorsitzende zur aktuellen Lage
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das derzeitige Verhalten der Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft der Länder ist ein Schlag ins Gesicht für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Bereits die erste Verhandlungsrunde am 26. Oktober verlief ohne Weiterlesen…