Sachgrundlose Befristung – Was genau ist das?

 

Arbeitsverträge können unter bestimmten Voraussetzungen befristet werden. Diese Befristungen lassen sich nun -sehr vereinfacht ausgedrückt- in zwei große Kategorien unterteilen: Einmal Befristungen mit einem genau benennbaren (Sach-)Grund , wie zum Beispiel Schwangerschafts-oder Krankheitsvertretungen, und einmal Befristungen ohne direkt erkennbaren (Sach-)Grund, die sogenannten sachgrundlosen Befristungen. Im Falle der sachgrundlosen Befristungen ist der Arbeitgeber also in der komfortablen Situation, den Arbeitsvertrag ohne Angabe von Gründen für bestimmte Zeit zu befristen. Beispiel: Diejenigen, die unsere Ausbildung in der Finanzverwaltung mit der Note vier abschließen, werden nur befristet angestellt.

Gesetzliche Regelung Aktuelle Situation[1]
Senatsbeschluss vom 03.07.2018

– Zukünftig grundsätzlich keine
sachgrundlosen Befristungen

Befristet in Hauptverwaltungen: 3.455, davon ohne Sachgrund: 662
Senatsverwaltung für Finanzen und Finanzämter insgesamt befristet: 191, davon ohne Sachgrund: 174
Ausnahmen weiterhin möglich[2]:

– Befristete Übernahme von Auszubildenden über das notwendige Maß hinaus, um denjenigen mit nicht so guten Noten, die Möglichkeit zu geben, sich für eine Daueraufgabe zu qualifizieren

– Befristete Anstellung, um festzustellen, ob der Kandidat die notwendige gesundheitliche Eignung für eine anschließende Verbeamtung mitbringt

„Befristungen wurden in der Vergangenheit mitunter als verlängerte Probezeit missbraucht“[3]
Befristung auf insgesamt 2 Jahre zulässig
Adressat: u.a. Senatsverwaltungen

 

              Probleme der aktuellen Regelung aus Sicht der DSTG Jugend
 

⇒ Regelung des Senatsbeschluss betrifft nur zukünftige Arbeitsverhältnisse, Entfristungen bereits bestehender Verträge sind im Übrigen nicht geplant

⇒ Ausnahmetatbestände können in erheblichem Maße ausgenutzt werden, da sie ausgesprochen unkonkret sind (was „nicht so gute Noten“ sind , bestimmt ein Dienstherr beispielsweise in eigener Zuständigkeit)

⇒ Nach dem Ende der Befristung und anschließender Verbeamtung wird Weihnachtsgeld nur anteilig gezahlt

⇒ Das Laufbahnrecht sieht keine Prüfung erste und zweite klasse vor, der Absolvent erlangt mit Bestehen der Laufbahnprüfung die Befähigung für den Einsatz als Beamter auf Probe, unabhängig von seiner Note

⇒ Soziale Aspekte der Landesregierung werden über Bord geworfen, weil der betreffende Personenkreis zum Beispiel bei der Anmietung von Wohnungen mit erheblichen Problemen zu rechnen hat- schließlich kann kein unbefristeter Arbeitsvertrag vorgelegt werden, was bei der Wohnungssuche häufig ein Ausschlussgrund sein kann

Als DSTG Jugend Berlin sind wir Anfang 2019 gemeinsam mit der dbb Jugend Berlin zu einem Abstimmungsgespräch im Roten Rathaus und werden auch das Thema der sachgrundlosen Befristung für euch besprechen und auf eine komplette Abschaffung drängen.

 

[1] Zahlen: 31.05.2018, Antwort auf kleine Anfrage Katina Schubert Die LINKE

[2] Aufzählung beispielhaft und nicht abschließend

[3] Zitat von Finazsenator Kollatz