Die DSTG Berlin und der deutsche beamtenbund und tarifunion (dbb) empfehlen Beamten und Beamtinnen zur Fristwahrung (Stichwort: haushaltsnahe Geltendmachung) auch 2022 bis zum 31.12.2022, einen Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen und damit einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu stellen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom 4. Mai 2020 festgestellt, dass die „Grundbesoldung“ im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 und die Besoldung ab dem dritten Kind in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen waren. Über Inhalt, Gegenstand und Reichweite beider Verfahren hat der dbb umfangreich berichtet. Zwischenzeitlich haben zahlreiche Länder diese Rechtsprechung umgesetzt bzw. entsprechende Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht. Diese sehen überwiegend die Streichung der untersten Besoldungsgruppe und/oder Eingangsstufe, die Erhöhung der familienbezogenen Bestandteile bzw. die Einführung eines Familienergänzungszuschlags oder die Erhöhung der Sonderzahlung vor. Geregelt ist zudem, dass diejenigen Beamtinnen und Beamten eine Nachzahlung erhalten, die ihre Ansprüche jeweils im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht haben bzw. in den Fällen, in denen der Dienstherr auf eine wiederholte jährliche Antragsstellung bzw. Widerspruch-serhebung im jeweiligen Haushaltsjahr verzichtet hatte. Der Bund hat bislang noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt, da die ursprünglich im Rahmen des BBVAnpG 2021/2022 erarbeitete Umsetzung nicht vollendet werden konnte.

Das Land Berlin hat lediglich für die Richterinnen und Richter das sogenannte Reparaturgesetz verabschiedet und ihnen aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes rückwirkend die verfassungsgemäße Besoldung zugestanden. Zudem hat das Land Berlin die Hinweise in dieser Entscheidung zur A-Besoldung nicht aufgegriffen um auch für diese Beamtinnen und Beamten ein Reparaturgesetz auf den Weg zu gegeben. Das Land Berlin will sich lieber erneut vom Bundesverfassungsgericht zur Zahlung der verfassungsgemäßen A-Besoldung verurteilen lassen.

Aufgrund dieses Sachstandes, des Unterlassens des Gesetzgebers und insbesondere der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur haushaltsnahen Geltendmachung von Alimentationsansprüchen, die sich nicht unmittelbar aus einem Gesetz ergeben, sind alle Beamtinnen und Beamten auch im Jahr 2022 gehalten, ihre Ansprüche wieder bei ihren Dienstherren geltend zu machen, sofern diese nicht ausdrücklich auf die haushaltsnahe Geltendmachung und die Einrede der Verjährung verzichtet haben. 

Aufgrund der Rechtsprechung haben die DSTG Berlin und der dbb bereits in den vergangenen Jahren Musteranträge/Widersprüche zur Verfügung gestellt.

Den Musterantrag/Musterwiderspruch 2022 erhalten Sie von Ihrer DSTG-Bezirksgruppe.