Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die angekündigten Inflationsausgleichsprämien für Dezember, sowie Januar bis Februar bzw. März sind zwischenzeitlich ausgezahlt. Viele Kolleginnen und Kollegen konnten sich über ein ordentliches Plus auf dem Konto freuen. Aber genau da liegt das Problem. Viele und nicht alle. Denn Beschäftigte in Teilzeit, Beschäftigte, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in Elternzeit befanden, und Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen haben diese nicht oder nur anteilig erhalten.

Für uns als DSTG ist das nicht nachvollziehbar. Diese Inflationsausgleichsprämie soll die in letzter Zeit besonders angestiegenen Lebenshaltungskosten abmildern. Sie stellt aus unserer Sicht keinen vergleichbaren Arbeitslohn dar, dem eine Arbeitsleistung gegenübersteht. Die Minderung oder auch die Ausnahme von der Inflationsausgleichsprämie trifft hier wieder die wirtschaftlich Schwächsten. Und das sind in diesem Fall wieder hauptsächlich Frauen. Frauen arbeiten noch immer viel häufiger in Teilzeit als Männer und Mütter nehmen im Vergleich zu den Vätern im Durchschnitt auch noch immer länger Elternzeit in Anspruch. Die Einschränkung der Inflationsausgleichprämie zementiert diese ungleiche Verteilung weiter. Als DSTG haben wir uns für eine gerechte Auszahlung der Inflationspauschale bei Senator Evers und beim Hauptausschuss stark gemacht. Es hat uns äußerst überrascht, dass auch aus dem Hauptausschuss anscheinend keine Vorschläge zur gerechten Verteilung der Inflationsausgleichsprämie kamen. In vielen Bereichen haben wir in der Steuerverwaltung im Land Berlin große Fortschritte bei der Gleichbehandlung von Männern und Frauen erreicht. Aber leider noch nicht in allen. Diesen Weg müssen wir aber konsequent weiterbeschreiten.

Auch die Digitalisierung schreitet weiter voran. Nach und nach werden weitere Finanzämter in das Projekt „Scannen weißer Post“ eingebunden. Die Rückmeldungen, die wir als DSTG insbesondere über die Personalräte erhalten, sind unterschiedlich. Einige teilen uns mit, dass ihr Finanzamt damit gut zurechtkommt, andere weniger. Das Scannen der Posteingänge und die dann digital verfügbaren Unterlagen ist grundsätzlich zu begrüßen. Es wird zukünftig helfen, den Aktenbergen in der Verwaltung Herr zu werden und auch die Telearbeit sowie das mobile Arbeiten voranbringen. Aber bis dahin sind noch viele Herausforderungen zu bewältigen. Die Anbindung an die E-Akte funktioniert noch immer nicht ideal. Die Außenprüfungsstellen sind noch nicht ausreichend eingebunden, sodass deren Post weiterhin nicht gescannt werden kann. E-Mails können noch immer nicht in die E-Akte überführt werden, obwohl diese Dokumente ja bereits digital vorliegen. Und auch für die Sonderstellen wie Erbschaft- und Schenkungssteuer oder Grunderwerbsteuer oder Bausachverständige müssen noch Lösungen gefunden werden.

Das gesamte Projekt stellt die Kolleginnen und Kollegen vor immense Herausforderungen. Als Arbeitshilfe wurde dafür eine neue Dienstanweisung Aktenführung geschaffen. Sie ist umfangreich und hilfreich, zeigt allerdings auch häufig die Schwachstellen des Systems auf. Viel zu oft muss dann doch der Inhalt der Elektronischen Akte ausgedruckt werden, nur um diese ausgedruckten Dokumente dann wieder zu scannen, um sie einer anderen Akte zur Verfügung zu stellen.

Und dann stellt sich noch die Frage, wohin mit den Originaldokumenten? Normalerweise würde man sich denken: „Vernichten und das Papier recyceln, ist doch alles gescannt.“

Aber so einfach ist es leider nicht. Da das Scannen nicht ausreichend revisionssicher ist, müssen die Papierdokumente weiterhin aufbewahrt werden. Und das stellt die meisten Finanzämter vor große Schwierigkeiten. Wohin mit den Papierbergen? Ist noch auseichend Platz im Keller? Oder sollen sie doch wieder zurück auf die Plätze? Immerhin lagert dort das Papier nicht mehr, das extra gescannt wurde, um nicht mehr so viel Papier im Finanzamt zu haben. Somit ist dort noch Platz für Papier, das durch das Scannen ja eigentlich nicht mehr vorhanden ist. So richtig geht diese Rechnung nicht auf.

Wie bereits anfänglich gesagt, das Scannen der Eingangspost ist eine gute Sache, die Veränderungen des Arbeitsumfeldes und die entstehenden Probleme müssen aber schnellstmöglich gelöst werden, sonst sind die Akzeptanz des Projektes unter den Beschäftigten und damit auch die verbleibende Arbeitszufriedenheit gefährdet.

Liebe Grüße

Oliver Thiess