Liebe Kollegin, lieber Kollege,
Wertschätzung ist in aller Munde. Aber selten wird sie gewährt und noch seltener wird sie empfunden. Die  Ruheständler in Berlin sind gefühlt in einer Dauerschleife der Geringschätzung. Es fing im Jahr 2020 an. Hauptstadtzulage war das Stichwort. Zunächst hatte das Kind einen anderen Namen und zwar „Ballungsraumzulage“. Sie sollte gezahlt werden, weil die Lebenshaltungskosten im Land Berlin so hoch sind. Dieses gilt aber gleichermaßen für Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst, wie auch für Pensionärinnen und Pensionäre. Und urplötzlich wurde die Maßnahme in Hauptstadtzulage umbenannt. Begründung jetzt: Diese soll eine Attraktivitätszulage sein, um den
notwendigen Nachwuchs für eine Anstellung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin zu gewinnen. Und schon waren die Pensionärinnen und Pensionäre ausgegrenzt, denn um die muss man sich ja nicht bemühen, die wachsen dem Land Berlin ja in lästiger Weise automatisch zu.
Und weiter ging es im Jahr 2022. Da die Arbeitgeber sich bei den Tarifverhandlungen nicht dazu haben bewegen lassen eine prozentuale Gehaltserhöhung ab 01.10.2021 zu zahlen, wurde als Überbrückungszahlung in Form eines Einmalbetrages die sogenannte Corona-Prämie vereinbart und die prozentuale Erhöhung erst ab 01.12.2022 gewährt.
Das Umklappen auf den Beamtenbereich war nun relativ einfach und auch die Begründung zur Nichtgewährung bei den Pensionärinnen und Pensionären schnell bei der Hand: Die Corona-Prämie kann schließlich nur den Beamtinnen und Beamten gezahlt werden, die sich einem Infektionsrisiko bei der täglichen Arbeit ausgesetzt haben. Darunter
fallen natürlich nicht die Pensionärinnen und Pensionäre. Die neueste Ungerechtigkeit bahnt sich mit dem Energiegeld oder Energiepauschale bzw. Energiekostenzuschuss an. Diese Pauschale i.H. v. 300
Euro soll im September und Oktober 2022 den Arbeitnehmern über die Lohnabrechnung gezahlt werden und den  selbständig Tätigen bei der Steuervorauszahlung im September abgezogen werden. Mit der feinen Formulierung, dass diese Zahlung nur Bürgerinnen und Bürger erhalten sollen, die erwerbstätig sind, ist doch klar: Pensionärinnen
und Pensionäre bleiben wieder außen vor. Merkwürdig ist nur, dass die Energiekosten für Pensionärinnen und Pensionäre um nicht einen Euro niedriger sind.
Hauptstadtzulage und Corona-Prämie sind natürlich auch den Rentnerinnen und Rentnern, mit der gleichen Begründung wie den Pensionärinnen und Pensionären, nicht gezahlt worden, bzw. im Falle des Energiegeldes sollen auch sie außenvor bleiben. Eine Einmalzahlung für die Pensionäre am Ende des Jahres, als adäquater Ersatz zur Corona-Prämie, wäre durch eine Gesetzesvorlage noch möglich. Darüber hinaus sollte sich das Land Berlin beim
Bundesgesetzgeber für eine Nachbesserung beim Energiegeld einsetzen und auch die nicht Erwerbstätigen mit einem Betrag bedenken.

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft fordert weiterhin, dass Kolleginnen und Kollegen nicht übergangen werden, die dem Land Berlin in der Vergangenheit zuverlässig gedient und ihre Arbeitskraft zur Verfügung gestellt haben. Mit der Pensionierung und Verrentung endet nicht die Fürsorgepflicht des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers.
Mit kollegialen Grüßen

Detlef Dames