Im aktuellen Steuer-und Grollblatt nimmt die DSTG Stellung zur geplanten Änderung der Abgabenordnung. Konkret geht es dabei um die Berücksichtigung des Zinsbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts aus Juli 2021, nachdem 6 % Zinsen auf Nachzahlungen und Erstattungen als zu hoch angesehen wurde. Die DSTG empfiehlt die intensive Prüfung der Zinshöhen nicht auf die lange Bank zuschieben. Zudem hält die DSTG einen flexiblen, sich ständig ändernden Zinssatz für nicht praxistauglich.

Der Landesvorsitzende Detlef Dames nimmt in seinem Vorwort die mangelnde Wertschätzung der Berliner Ruheständler ins Visier. Diese haben weder die Hauptstadtzulage noch die Einmalzahlung im März diesen Jahres erhalten. Die DSTG Berlin sagt ganz klar, dass mit der Pensionierung und Verrentung die Fürsorgepflicht des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers nicht endet.

In einem weiteren Artikel erklärt die DSTG Berlin die aktuell geltende Grundlagen und den Ablauf der amtsärztlichen Untersuchungen und empfiehlt die amtsärztliche Untersuchung aus Gründen der Beweislasterleichterung zeitnah mit Hilfe eines Gedächtnisprotokolls zu dokumentieren und zu unterzeichnen.

Die aktuelle Wegstreckenentschädigung ist ebenfalls Inhalt des Grollblatts. Die DSTG erwartet zeitnah eine entsprechende Unterstützung der dienstlich veranlassten Fahrten und fordert darüberhinaus, die angemessen entlastende Anhebung der Wegstreckenentschädigung unter Berücksichtigung der aktuellen Energiekostenentwicklung.

Natürlich darf auch der großartige Erfolg der DSTG-Jugend bei den GJAV-Wahlen im Grollblatt nicht fehlen.