Seit dem 21. Dezember 2021 ist er der neue Finanzsenator, nachdem er bereits auf eine 5 jährige Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus von Berlin zurückschauen kann. Die Rede ist von Herrn Daniel Wesener.
Am 9. März 2022 führten der neue Mann an der Spitze der Berliner Finanzverwaltung und die Landesleitung der DSTG Berlin ein erstes Kennenlerngespräch.
An dem Gespräch, das aus nachvollziehbaren Gründen als Videokonferenz stattfand, nahmen für die DSTG der Landesvorsitzende Detlef Dames, sowie die stellvertretende Landesvorsitzende und GJAV-Vorsitzende Sandra Heisig und der stellvertretende Landesvorsitzende Oliver Thiess teil. Als Gesprächspartnerin war virtuell neben Herrn
Senator Wesener auch die Leiterin der Abteilung III, Frau Susanne Klose, dabei. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde kamen dann auch schnell die von der DSTG vorgeschlagenen Themen zur Sprache.


Die Bewertung der letzten Tarifrunde und deren Auswirkung auf die Beamten-besoldung in Berlin
war der thematische Einstieg. Zur Überraschung der DSTG zeigte sich der Finanzsenator ebenfalls nicht sonderlich zufrieden mit den Zugeständnissen der Arbeitgeberseite. Aus Sicht der DSTG ist der Tarifabschluss weder ein Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes, noch dient er als eine Maßnahme zur Wertschätzung der geleisteten Arbeit aller Kolleginnen und Kollegen. Herr Wesener zeigte sich ebenfalls als kein Fan von Sonder- und
Einmalzahlungen, sondern eher als ein Befürworter für lineare Anpassungen, die sich letztendlich auch positiv auf die Versorgungsbezüge auswirken. Wenn dann aber schon eine Einmalzahlung erfolgt, dann hätte sie nicht als „Corona-Prämie“ bezeichnet werden dürfen, da die Zahlungsbegründung damit für die Pensionäre entfällt. Die Zahlung soll
nämlich nur denjenigen zustehen, die sich in der Wahrnehmung einer Beschäftigung einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt haben. Bei der Forderung der DSTG nach einer Einmalzahlung auch für die Pensionäre zeigte der Finanzsenator Verständnis, wies aber darauf hin, dass er aufgrund der ohnehin schon angespannten Situation des
Landes Berlin zwischen der TdL und dem Land Berlin, nicht eine erneute Sonderregelung für das Land Berlin treffen kann. Bei der Besoldung soll aber, so der Finanzsenator, der Anschluss an die anderen Bundesländer nicht verloren werden. Er sagte daher zu, dass zum 01.12.2022 die nächste Besoldungserhöhung geplant sei und damit die prozentuale Übernahme des Tarifergebnisses erfolgen wird.

Großes Thema war ebenfalls die aktuelle Stellen- und Personalsituation der Berliner Finanzämter. Detlef Dames wies darauf hin, dass das Schönrechnen des personellen Unterbestandes durch eine Änderung der Parameter in den Quartalsberichten die dramatische Arbeitsbelastung in den Ämtern nicht negieren kann. Die Senatsverwaltung
solle sich hier lieber ehrlich machen und auch wieder die fehlenden Stellenanteile aufgrund von  Teilzeitbeschäftigung darstellen, statt nur der nicht vorhandenen Köpfe. Frau Klose erläuterte den Grund der Änderungen in den Berechnungen des Personalunterbestandes. Die Senatsverwaltung sieht keinen Mehrwert
darin, immer mehr unbesetzte Stellen und Stellenanteile auszuweisen, wenn diese ohnehin nicht in ausreichendem Maße besetzt werden können. Senator Wesener nahm den Hinweis dankend auf. Man wolle, so der Senator, selbstverständlich keine Augenwischerei betreiben und den tatsächlichen Bedarf im Blick behalten. Die großen Bedarfe bestehen lt. der Senatsverwaltung im ehemaligen gehobenen Dienst und hier ganz besonders weiterhin in den Außenprüfungsbereichen. Aus der Sicht der DSTG sollte der Bereich Ausbildung – bei dem Versuch der Senatsverwaltung die Personalsituation zu verbessern – noch stärker in den Fokus rücken. Sandra Heisig konnte hier, auch wegen ihrer umfangreichen Erfahrungen als Vorsitzende der GJAV, den Blick auf einige gravierende Probleme
lenken. Die erhöhten Ausbildungsbedarfe sind zwar schon lange erkannt, wurden doch in den letzten Jahren
die Zahl der Ausbildungsplätze stetig erhöht, aber noch nicht ausreichend berücksichtigt. Allerdings kommt neben den Ausbildungsplätzen in den Finanzämtern nun auch die Ausbildungsstätte in Königs Wusterhausen an ihre Grenzen.
Wurden in den letzten Jahren immer wieder Studiengruppen u.a. nach Wildau ausgelagert, wird der Anfrage Berlins, auch für den E2022 wieder die Ausbildungszahlen im gehobenen Dienst zu erhöhen, vom Land Brandenburg eine Absage erteilt. Bereits seit mehreren Jahren fordern wir als DSTG Berlin einen „Plan B“ für die fachtheoretische Ausbildung. Uns ging es dabei nicht um die Abspaltung von Königs Wusterhausen, sondern vielmehr um die Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten in Berlin. Der Claim „AFZ KW“ kann dabei gerne bestehen bleiben. Nicht der Name ist entscheidend, sondern die Umsetzung.
So waren die DSTG-Vertreter hoch erfreut, dass tatsächlich die Senatsverwaltung darüber nachdenkt, künftig zwei Klassen im mittleren Dienst in Berlin ausbilden zu lassen. Das Projekt steht zwar noch ganz am Anfang, aber jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt. Und aus Sicht der DSTG ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. Hinsichtlich der Verteilung künftiger Anwärterinnen und Anwärter auf die einzelnen Finanzämter wurde nochmal klargestellt, dass eine gleichmäßige Verteilung nicht mehr erfolgen soll. Es wird mehr auf die Größe und den vorhandenen Personalkörper
des betroffenen Finanzamtes geachtet und dann eine entsprechende Verteilung bedarfsgerecht vorgenommen.
Gerade für die kleinen Finanzämter ist dies eine gute Nachricht, haben sie doch einen proportional
überdurchschnittlich größeren Ausbildungsaufwand. Allerding ist die Bewerberlage für die Ausbildungsplätze in der Berliner Steuerverwaltung auch nicht gerade als auskömmlich zu bezeichnen. Und so ist zu befürchten, dass vorhandene Ausbildungsplätze wieder nicht besetzt werden können. Sandra Heisig machte klar, dass hier dringend an der Attraktivität und der Bekanntheit unserer Ausbildung gearbeitet werden muss. Ein erster Schritt wäre die Wiedereinführung eines Trennungsgeldes und die Angleichung der Kosten auf ein einheitliches Niveau für die Unterbringung der Auszubildenden aller Länder. Auch notwendige Änderungen des Laufbahnrechtes wurden angesprochen. Hier sind wir bereits seit letztem Jahr im Austausch mit der Abteilung III und arbeiten als DSTG an einem umfassenden Vorschlag zu Änderungen. Neben einer Erhöhung der Laufbahndurchlässigkeit, so der Landesvorsitzende Detlef Dames, ist es der DSTG ein Anliegen, die Eingangs- und Endämter aller Laufbahnen um
eine Besoldungsstufe zu erhöhen. Weiterhin erschließt es sich der DSTG nicht, dass Aufsteigerinnen und Aufsteiger Bewährungszeiten absolvieren müssen und damit gegenüber den „normalen“ Laufbahnabsolventinnen und-absolventen nicht nur ungleich, sondern schlechter behandelt werden. Finanzsenator und Abteilungsleiterin zeigten sich der Argumentation der DSTG gegenüber aufgeschlossen. Übereinstimmend haben alle Gesprächsteilnehmer hierzu vereinbart, in einem Austausch über die Änderung der Laufbahnverordnung zu bleiben. Die DSTG-Vertreter kündigten an, in absehbarer Zeit einen entsprechenden Änderungsvorschlag als  Diskussionsgrundlage vorzulegen.

Hinsichtlich der Presseveröffentlichung zur Besteuerung ausländischer Onlinehändler begrüßten wir das Lob für die Kolleginnen und Kollegen im Finanzamt Neukölln. Wir wiesen aber auch darauf hin, dass diese große Leistung nur durch die Hilfe vieler weiterer Beschäftigter der Finanzverwaltung geschafft werden konnte. Neben dem berechtigten
Lob für die Beschäftigten des Finanzamts Neukölln wären aber auch insbesondere die Kolleginnen und Kollegen im Finanzamt für Körperschaften III, dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen, der ZZFÄ im Finanzamt Charlottenburg und auch der vielen Kolleginnen und Kollegen die in den Ämtern aufgrund der Zuständigkeitsregelungen jetzt Fälle
beschränkt steuerpflichtiger Onlinehändler bearbeiten, zu nennen gewesen. Der Finanzsenator dankte für den Hinweis und beteuerte, dass es keine Absicht war und künftig einen breiter aufgestellten Dank zu veröffentlichen.
Zum Abschluss mussten wir aber noch ein unschönes Thema ansprechen. Die bereits vielfach verkündete Anhebung der Pensionsaltersgrenzen. Die bisherigen Aussagen, oder eher die Nichtaussagen, führen bei vielen Beschäftigten die sich in den letzten Dienstjahren befinden zu großen Unsicherheiten. Lt. Herrn Wesener wird die Anhebung des Pensionsalters auf jeden Fall erfolgen. Das soll aber nicht von heute auf morgen passieren, sondern möglichst mit Übergangszeiten. Die Ausgestaltung dieses Vorhabens steht noch nicht fest, weshalb er leider keine weiteren Ausführungen machen konnte. Er rechnet aber nicht damit, dass es für jeden die perfekte Lösung geben wird. Die DSTG Vertreter wiesen darauf hin, dass er in naher Zukunft zumindest die Tatsache veröffentlichen sollte, dass eine zeitliche Übergangsregelung geplant ist, damit Kolleginnen und Kollegen, die jenseits des 60. Lebensjahres sind, etwas beruhigt in die Zukunft schauen und nicht wegen der Befürchtung zwei Jahre länger arbeiten zu müssen, vorzeitig in den Ruhestand treten. Der Finanzsenator dankte für den Hinweis und versprach eine klarstellende Veröffentlichung vorzunehmen. Das Gespräch mit der Verwaltungsspitze fand in einer sehr guten Gesprächsatmosphäre statt. Der Finanzsenator zeigte sich für alle Themen offen und unseren Argumenten gegenüber aufgeschlossen und umsetzungsbereit. Um die angesprochenen Themen zu vertiefen und auch noch weitere Themen aufgreifen zu können wurde vereinbart, in absehbarer Zeit einen erneuten Termin zu vereinbaren und darauffolgend in Regelmäßigkeit zu tagen. Wir werden natürlich an allen unseren Themen dranbleiben und von den Ergebnissen der Gespräche weiterhin berichten.