Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2022 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2022) regelt der Berliner Senat die geplante Besoldungserhöhung zum 1. Dezember 2022. Demnach werden die Grundgehaltssätze, die Stellungzulagen, Amtszulagen, die allgemeinen Stellenzulagen und der Familienzuschlag der Stufen 1-3 um 2,8 Prozent erhöht werden. Zudem werden die Anwärterbezüge um 50 Euro erhöht.

Der dbb beamtenbund und tarifunion berlin hat erfahren, dass es eine Weisung des Finanzsenators vom 17. Oktober 2022 gibt, in der verfügt wird, dass die Erhöhungen im Rahmen einer Vorgriffsregelung bereits ab dem 1. Dezember 2022 im IPV-System angepasst werden.

Die Anpassung der Erschwerniszulagen und Mehrarbeitsvergütungssätze sollen nicht von dieser Vorgriffsregelung erfasst werden und werden erst nach dem Inkrafttreten des Besoldungsanpassungsgesetz in IPV transportiert.