„Endlich wird eine zentrale Forderung des dbb berlin zur Änderung des Beihilferechts – durch Abschaffung der Kostendämpfungspauschale – erfüllt. Nun muss nur noch der § 76 Landesbeamtengesetz geändert werden, in dem die Einbehaltung (einschließlich der Höhe) der Kostendämpfungspauschale festgeschrieben ist. Bleibt zu hoffen, dass diese Änderung umgehend durch den Gesetzgeber beschlossen wird und die Beschäftigten nicht wieder eine Pleite, wie seinerzeit bei der unendlich lange verzögerten Abschaffung der Praxisgebühr, erleben müssen.“ kommentiert Landeschef Frank Becker den Beschluss des Abgeordnetenhauses.
Tatsächlich finden sich in der Anlage zur „Dringlichen Beschlussempfehlung“ des Hauptausschusses vom 6. Dezember 2017 in den Änderungen zum Entwurf des Doppelhaushaltes „Mehrausgaben“ in Höhe von jeweils 10.000.000 in 2018/2019 „aufgrund der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale“ wieder. Faktisch hat das Parlament somit die – seitens des dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) lange geforderte – Abschaffung der Kostendämpfungspauschale endlich beschlossen.
Bereits in seiner Stellungnahme zum damaligen Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Landesbeihilfeverordnung vom 2. November 2015 hat der dbb berlin ausgeführt, dass das Land Berlin mit dieser Verordnung dazu beiträgt, die gemeinsamen Eckpunkte des Beihilferechts von Bund und Ländern einheitlich zu gestalten und fortzuentwickeln. Gleichzeitig – und das kritisiert der dbb berlin seinerzeit – werden aber die bereits bestehenden Einschnitte, wie die Kostendämpfungspauschale nicht aufgehoben.
Quelle: dbb.berlin