Kostendämpfungspauschale soll fallen

„Endlich wird eine zentrale Forderung des dbb berlin zur Änderung des Beihilferechts – durch Abschaffung der Kostendämpfungspauschale – erfüllt. Nun muss nur noch der § 76 Landesbeamtengesetz geändert werden, in dem die Einbehaltung (einschließlich der Höhe) der Kostendämpfungspauschale festgeschrieben ist. Bleibt zu hoffen, dass diese Änderung umgehend durch den Gesetzgeber Weiterlesen…