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Fokus auf Berliner Außenprüfung – DSTG Berlin verhinderte Zwangseinsatz von neuen Kolleginnen und Kollegen
Im Rahmen des sogenannten BP-Konzeptes sollten alle Steuerinspektorinnen und Steuerinspektoren nach erfolgreich abgeschlossener Laufbahnprüfung einem der vier Körperschaftsteuerämter zugeordnet werden um dort künftig in der Betriebsprüfung, der Lohnsteuer-Außenprüfung oder der Umsatzsteuer-Sonderprüfung tätig zu werden. Im Rahmen der Probezeit sollte zudem eine Abordnung für zwei Jahre an ein regional zuständiges Finanzamt Weiterlesen…