Im Rahmen des sogenannten BP-Konzeptes sollten alle Steuerinspektorinnen und Steuerinspektoren nach erfolgreich abgeschlossener Laufbahnprüfung einem der vier Körperschaftsteuerämter zugeordnet werden um dort künftig in der Betriebsprüfung, der Lohnsteuer-Außenprüfung oder der Umsatzsteuer-Sonderprüfung tätig zu werden. Im Rahmen der Probezeit sollte zudem eine Abordnung für zwei Jahre an ein regional zuständiges Finanzamt vorgeschaltet werden.

Nachdem dies bei vielen Betroffenen zu Unmut führte, wurde in Folge der Intervention der DSTG Berlin der Weg des Zwangseinsatzes beendet. Dabei verkennt die DSTG Berlin nicht die Notwendigkeit einer Stärkung der Außendienste. Gino Ouart, Landesjugendvorsitzender der DSTG Berlin und selbst Betriebsprüfer, kennt das Problem: „Die Anforderungen der Politik an die Außenprüfungsdienste steigen. Vor Allem Schwerpunktprüfungen im Bereich Taxi-und Gastrogewerbe binden viel Personal. Dennoch sollte der Einsatz der Kolleginnen und Kollegen freiwillig erfolgen, denn jeder hat unterschiedliche Interessen, Fähigkeiten und Bedürfnisse die auch berücksichtigt werden müssen.“

DSTG fordert keine Einschränkung der Einsatzmöglichkeiten des mittleren Dienstes

Aktuell steht der Außendienst für die Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt auf der Kippe. Bisher werden Kolleginnen und Kollegen des ehemaligen mittleren Dienstes auch als Kleinstbetriebsprüfende oder in der Lohnsteuer-Außenprüfung eingesetzt. Künftig könnte dieser Einsatzbereich wegfallen, da beabsichtigt ist, langfristig nur noch Kolleginnen und Kollegen des ehemaligen gehobenen Dienstes in der Außenprüfung einzusetzen. „Damit würden die Einsatz-und Entwicklungsmöglichkeiten im ehemaligen mittleren Dienst immer weiter eingeschränkt werden“, kritisiert Ouart diese Pläne.

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft wird die Entwicklung begleiten und die Interessen aller Beschäftigten nach beruflicher Fortentwicklung weiter stärken.