Die am 8. Februar 2010 begonnenen Tarifverhandlungen zwischen dem Berliner Senat und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes endeten nach zähem Verlauf am 9. Februar gegen 4 Uhr. Als Ergebnis wurde insbesondere über folgende Eckpunkte gesprochen:

  1. Übernahme des Tarifvertrags der Länder (TV-L) mit Wirkung vom 1. April 2010. Bei der Überleitung der dann bestehenden Arbeitsverhältnisse der Arbeiterinnen und Arbeiter wird der Besitzstand gewährleistet – ohne dass der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD für Bund und Kommunen) Anwendung findet. Die erforderlichen Zeiten für einen Bewährungsaufstieg können noch bis zum 1. August 2011 erreicht werden.
  2. Vom 1. April 2010 gilt die Entgelttabelle des TV-L auf dem Stand 2006 (etwa 93,9 % des aktuellen TV-L) zuzüglich 65 €.
  3. Ab 1. August 2011 erhalten die Beschäftigten 97,0 % der TV-L-Tabelle. Übernahme der mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für das Jahr 2011 vereinbarten Entgelterhöhung zum 1. Oktober 2011. Wegfall des Urlaubsgeldes und der Zuwendung („Weihnachtsgeld“) im Jahr 2011 und Ersatz durch die im TV-L vorgesehene Jahressonderzahlung für das Tarifgebiet West.
  4. Übernahme der mit der TdL für das Jahr 2012 vereinbarten Entgelterhöhung mit einer Verzögerung von sechs Monaten.
  5. Übernahme der mit der TdL für das Jahr 2013 vereinbarten Entgelterhöhung mit einer Verzögerung von drei Monaten und ggf. Aufstockung auf 2 % Erhöhung (Garantieleistung). Abbau des Nachholbedarfs zum dann aktuellen TV-L dabei um mindestens 0,5 %.
  6. Übernahme der mit der TdL für das Jahr 2014 vereinbarten Entgelterhöhung ohne zeitliche Verzögerung und ggf. Aufstockung auf 2 % Erhöhung (Garantieleistung). Abbau des Nachholbedarfs zum dann aktuellen TV-L dabei um mindestens 0,5 %.
  7. Übernahme der mit der TdL für das Jahr 2015 vereinbarten Entgelterhöhung ohne zeitliche Verzögerung und ggf. Aufstockung auf 2 % Erhöhung (Garantieleistung). Abbau des Nachholbedarfs zum dann aktuellen TV-L dabei um mindestens 0,5 %.
  8. Das Gehaltsniveau des TV-L wird spätestens 2017 erreicht.
  9. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ab 1. August 2011 39 Stunden. Bei Erreichen des Gehaltsniveaus des TV-L gilt die regelmäßige Arbeitszeit, die dann im TV-L für die alten Bundesländer tariflich vereinbart ist. Gibt es keine einheitliche Arbeitszeit für diese Länder, gilt als vereinbarte Arbeitszeit das arithmetische Mittel der Arbeitszeit in diesen Ländern (z. Z. 39 Stunden 26 Minuten).
  10. Ab 1. August 2011 gelten die weiteren Regelungen des Tarifrechts West auch im bisherigen Tarifgebiet Ost (einschließlich der „Unkündbarkeitsregelung“).
  11. Den Gewerkschaften wird eine Erklärungsfrist zur Annahme oder Nichtannahme  dieser Eckpunkte bis zum 5. März 2010 eingeräumt.

Dazu erklärt der stellvertretende DSTG-Landesvorsitzende Mario Moeller, der für die dbb tarifunion an den Verhandlungen teilnahm:
„ Die Eckpunkte erscheinen nur auf den ersten Blick als deutlich verbessertes Angebot des Senats gegenüber dem Verhandlungsstand vom 21. Januar. So fallen insbesondere die 97,0 % der TV-L-Tabelle ab 1. August 2011 ins Auge. Dafür soll es aber in 2010 keine prozentuale Gehaltssteigerung geben.
Und ein erheblicher Teil der Gehaltserhöhung 2011 wird von den Beschäftigten durch den Tausch von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gegen eine geringere Jahressonderzahlung selbst finanziert. Ansonsten wurden Fristen herausgeschoben, insbesondere die Angleichung des Tarifgebiets Ost in den Punkten Arbeitszeit und Unkündbarkeit.

Bei der Arbeitszeit ist lediglich der Zwischenschritt von ursprünglich geplanten 39 Stunden 13 Minuten ab 2014 weggefallen. Besonders positiv ist, dass die unselige Diskussion über die Anwendung verschiedener Tarifrechte (TV-L, TVöD) beendet ist. Hier hat ver.di sich mit ihrer Klientel-Politik für Kita- und Horterzieher zu Lasten der übrigen Beschäftigten nicht durchsetzen können. Dies hätte nach Berechnungen der Verwaltung allein 20 Millionen € gekostet, die dann insbesondere bei den Mitarbeiter/innen in den Verwaltungen und bei der Polizei wieder eingespart worden wären.“

DSTG und dbb berlin fordern den Senat auf, schnellstmöglich Gespräche darüber aufzunehmen, wie das Tarifergebnis auf die Berliner Beamtinnen und Beamten übertragen werden kann.

Tarifergebnis 2010