Liebe Kollegin, lieber Kollege,
trotz Coronavirus und dem daraus resultierenden vorrangigen Gesundheitsschutz, müssen die Kernaufgaben in den Finanzämtern weiter erledigt werden. Neben der Bearbeitung der Steuererklärungen besteht derzeit die Hauptaufgabe der Beschäftigten in den Finanzämtern dafür zu sorgen, dass die Liquidität in den Betrieben erhalten bleibt. Solange dem Coronavirus nicht durch die Entdeckung eines Impfstoffes Einhalt geboten werden kann, wird sich an diesen Anforderungen an die Beschäftigten auch nichts ändern. Es lässt sich aber schon jetzt feststellen, dass diese Aufgaben in der zurückliegenden Zeit in herausragender Weise von Allen erledigt wurden; deshalb von dieser Stelle an alle Beschäftigten ein herzliches Dankeschön. Haben wir – wie oben dargelegt – nicht schon genug Aufgaben zu erledigen, kommen auf die Bewertungsstellen in den Finanzämtern demnächst noch als Zusatzaufgabe neue Hauptfeststellungen von Einheitswerten zu. Auch hier schreiten die Entwicklungen voran und unterscheiden sich zwischenzeitlich schon wieder von den Darstellungen im Steuer- und Grollblatt 3/4 2020. Die Senatsverwaltung für Finanzen setzt verstärkt auf den gewinnbringenden Einsatz von Technik in den Bewertungsstellen. So soll es für die neue Grundsteuer elektronische Steuererklärungen sowie ein Scanverfahren geben. Die hierfür erforderlichen Vordrucke wurden auf Bundesebene bereits erstellt. Ergänzend hierzu wird – so die Aussage der Senatsverwaltung für Finanzen – an der Programmierung eines elektronischen Bearbeitungsverfahrens gearbeitet. Auch soll mit Vorbereitungsmaßnahmen begonnen worden sein, die eine papierlose Bearbeitung – der zum großen Teil neu zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten – ermöglichen sollen. Wir können nur hoffen, dass alle diese Maßnahmen so zeitig und inhaltlich gut ausgestaltet zum Einsatz kommen, dass die gewünschten Vereinfachungen auch eintreten. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen ist für die Bewertung nicht die Anzahl der einzelnen Wohnungen, sondern die Anzahl der wirtschaftlichen Einheiten, von denen es in Berlin ca. 800.000 gibt, maßgeblich. Während der Finanzsenator noch im Kalenderjahr 2019 eine Eingruppierung der zusätzlichen Beschäftigten in den Bewertungsstellen mit E 3 als ausreichend ansah, hat er sich von der Argumenten der Deutschen Steuer-Gewerkschaft überzeugen lassen und die Eingruppierung nach oben angepasst. So wurden im Doppelhaushalt 2020/2021 bisher 55 Beschäftigungspositionen für Quereinsteigende im Bereich der E 5 und E 6 angemeldet und im Haushaltsjahr 2021 berücksichtigt. Für den nächsten Doppelhaushalt 2022/2023 sind darüber hinaus weitere 55 Beschäftigungspositionen geplant. Die Arbeitsverträge sollen auf drei Jahre befristet werden, wobei der Finanzsenator in Aussicht gestellt hat, Quereinsteigende ggf. nach Ablauf der Befristung weiter zu beschäftigen, sofern sie sich bewährt haben und eine Beschäftigung in den Bewertungsstellen oder auch in anderen Bereichen aus der Sicht der Verwaltung wünschenswert ist. Leider ist der Finanzsenator bislang noch nicht zu der Einsicht gelangt, dass die Hauptfeststellung der Einheitswerte keine vorübergehende, sondern eine dauerhafte Aufgabe für die Bewertungsstellen darstellt, da sie nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts alle 7 Jahre vorzunehmen ist. In der Folge hätten nämlich Stellen und nicht nur Beschäftigungspositionen für den Haushalt angemeldet werden müssen. Angesichts der Tatsache, dass die Hauptfeststellungen mit Ablauf des 31.12.2024 zwingend erledigt sein müssen, ist die Streckung der Einstellung von zusätzlichem Personal für diese Aufgaben bis in das Kalenderjahr 2023 nicht nachvollziehbar. Trotzdem von einer termingerechten Erledigung auszugehen, erscheint der Deutschen Steuer-Gewerkschaft als sehr ambitioniert. Außerdem weist die Deutsche Steuer-Gewerkschaft schon jetzt darauf hin, dass bei einer Weiterbeschäftigung dieser Quereinsteiger über die drei Jahre hinaus, eine Personalentwicklung dergestalt betrieben werden muss, dass zusätzliche Stellen für Höhergruppierungsmöglichkeiten dieser Kolleginnen und Kollegen geschaffen werden müssen. Diese Maßnahme muss auch damit einhergehen, dass künftig frei werdende Angestelltenstellen nicht mehr gestrichen oder in Beamtenstellen umgewandelt werden dürfen. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft wird sich auch in Zukunft zum Wohle der Beschäftigten einmischen und neue Strukturen weiterhin konstruktiv begleiten. Von Neuerungen werden wir Ihnen weiterhin berichten.
Mit kollegialen Grüßen, Ihr Detlef Dames