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Grundsteuerreform: Berlin liegt im Zeitplan
So titelte der Finanzsenator in seiner Presseerklärung Anfang Januar. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach dem Grundsteuer-Reformgesetz festgesetzt. Seine Anwendung gilt bundesweit. Berlin hat dem Gesetz im Bundesrat zugestimmt und plant keine Abweichung, die durch die sogenannte Öffnungsklausel gem. Art. 72 Abs. 3 Grundgesetz möglich wäre, und in Weiterlesen…