Personen, die pflegebedürftige Angehörige mit einem Pflegegrad, die nicht in einer Pflegeeinrichtung leben, persönlich pflegen, haben nach der (Coronavirus‑Impfverordnung ‑ CoronaImpfV) mit hoher Priorität einen Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.

Nach § 3 Absatz 1 Nr. 3 a CoronaImpfV haben bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 *1 und 2 *2) und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 *3), die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden.

  • 1* „Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind“
  • 2* „Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben“
  • 3* „Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben“

Als Nachweis dient u. a. ein Auszug aus dem aktuellen Gutachten des Medizinischen Dienstes oder des von der Pflegekasse beauftragten Gutachters des Pflegenden, in dem pflegende Angehörige und die/der Pflegende namentlich aufgeführt sind.

Pflegende können sich auch an den betreuenden oder beratenden ambulanten Pflegedienst wenden. Pflegedienste erhalten von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung für pflegende enge Kontaktpersonen oder pflegende Angehörige bis zu zwei Impfcodes für einen prioritären Zugang zu der Impfung gegen das SARS‑COV‑2 Virus.

Mit dem erhaltenen Terminbuchungscode werden die zwei Impftermine unter der Telefonnummer 030 9028 2200 oder über die Webseite https://service.berlin./corona vereinbart. Die regionale Hotline ist täglich von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. 

Das DSTG-Senioreninfo zum Download finden Sie hier.