Die Stelle für beschränkt Steuerpflichtige im Finanzamt Neukölln hat besondere Zuständigkeiten. Darunter fällt die Umsatzbesteuerung von Unternehmen aus 131 Staaten (Rest der Welt), die Ertragsbesteuerung bauleistender Unternehmen aus diesen Ländern sowie die Besteuerung von inländischen Einkünften von Personen und Gesellschaften aus dem Ausland. Es geht um die Besteuerung von Fluggesellschaften, Schifffahrtslinien, Reiseleistungen mit Bussen, Handel mit Waren jeder Art, Zulieferer an die Großindustrie, Handel auf Online-Plattformen (amazon, ebay, …), elektronische Dienstleistungen (Casino, Zweitlotterien) uvm.

Die Fallzahlen steigen bislang kontinuierlich um ca. 2 % pro Jahr. Seit dem Jahreswechsel 2017/18 haben sich die Fallzahlen auf dem für China zuständigen Platz explosionsartig verfünffacht (Stand 1. November) und ein Ende der Antragsflut ist nicht absehbar. Aktuell gehen wöchentlich bis zu 400 Anträge ein, gepaart mit Sammelanträgen von Steuerberatern die bis zu 3000 Mandanten vertreten. Der Finanzsenator lässt sich wöchentlich über die Entwicklung berichten. Die Abteilung erfuhr daher eine personelle Aufstockung von 15 Dienstkräften, insbesondere aus Laufbahnabsolvent(inn)en zu den Stichtagen 15. August und 1. Oktober 2018.

Um die Unterbringung zu ermöglichen gab es eine Verdichtung in den anderen Abteilungen des Hauses, insbesondere bei der Rb-Stellen und bei den Sachgebietsleitungen. Auch kam es zur Auflösung eines Sitzungssaals, des Eltern-Kind-Zimmers und dem Raum der Frauenvertretung. Sportliche Aktivitäten im Rahmen des Gesundheitsmanagement sind aktuell nicht möglich. So konnten der Stelle für beschränkt Steuerpflichtige weitere Räume in einer Größe von etwa 150 qm zur Verfügung gestellt werden.

Im Zusammenhang mit dem Online-Handel gab es zu Beginn des KJ eine Besprechung bei der Senatsverwaltung für Finanzen mit Vertretern des Unternehmens Amazon. Demnach befinden sich auf dieser Online-Plattform 300.000 Unternehmer (davon 1/3 chinesische Unternehmen), die außerhalb der EU ihren Sitz haben.

Auch auf Druck der DSTG kommt jetzt auf politischer Ebene Bewegung in die Sache: Mit dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, beschlossen im Bundestag am 8. November 2018 (Bundesrat steht noch aus) zum 1. Dezember 2019.
Steuerausfälle in Höhe von mehreren 100 Millionen € jährlich sollen so vermieden werden.

Deswegen werden jetzt die Betreiber der Plattformen in die Pflicht genommen. Sie haften nur dann nicht für ihre Händler, wenn sie dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen.
Die extra eingerichtete Neuaufnahmestelle wird demnach eine befristete Bescheinigung über die steuerliche Erfassung zu ereilen haben. Keiner weiß wie diese (ca. 100.000 in den ersten drei Monaten 2019) Bescheinigung aussehen soll, an technischen Lösungen wird gearbeitet.

Es ist aber jetzt schon absehbar, dass die aktuelle personelle Ausstattung nicht ausreichen wird.

Um das damit anstehende Raumproblem zu lösen, bekommt das FA Neukölln in der Gradestr. 36 eine Außenstelle. Nach und nach werden dort Räume frei, die dann durch die Stelle im ersten Halbjahr 2019 bezogen werden können. Die Amtsleitung hatte bereits im Februar Raumbedarf angemeldet und diesen mit einem Flächenbedarfsplan im April konkretisiert. Demnach benötigt werden weitere zusätzliche Flächen für den Ausbau der Abteilung auf 90-100 Dienstkräfte. Hier hätte man sich ein schnelleres Handeln aller Beteiligten gewünscht, insbesondere der BIM. Erst seit dem Besuch der Staatssekretärin im August ging es voran.