Liebe Kollegin, lieber Kollege,

die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind in allen Bereichen, sowohl außerhalb als auch innerhalb der Steuerverwaltung deutlich spürbar, so auch in der praktischen und fachtheoretischen Ausbildung der Anwärter*innen. Um einen Einblick zu bekommen, inwieweit sich die Verwaltung der Auswirkungen der Pandemie auf die Ausbildungssituation bewusst ist und inwieweit eine Reaktion der Verwaltung auf die Verordnung aus Brandenburg, alle Anwärter*innen mit sechs Punkten zu verbeamten, erfolgt, hat sich die Landesjugendleitung an den stellvertretenden Referatsleiter Frank Gerasch der Abteilung III K bei der Senatsverwaltung für Finanzen gewandt.

Eine Antwort auf unsere Fragen erhielten wir, dankenswerterweise, schon wenige Tage später. Diese lässt begrüßenswerte Tendenzen erkennen, offenbart aber auch Themenkomplexe, die einem weiterführenden Dialog bedürfen.

Die Digitalisierung der praktischen Ausbildung innerhalb der Finanzämter, zusammenhängend mit digitaler Unterrichtung der Ausbildungsarbeitsgemeinschaften (AAG) ist einer dieser Themenkomplexe. Die Pandemie beschäftigt uns nun seit 12 Monaten und trotz aller Bemühungen der Verwaltung gibt es bisher keine digitale Lösung für die Unterrichtung der AAG´s. Die Verlagerung der AAG ins Homeoffice ist bisher ebenfalls nicht erfolgt und wird auch nicht erfolgen. Die technischen und finanziellen Ressourcen fehlen dafür. Hier gilt es am Ball zu bleiben um sowohl das Ansteckungsrisiko der Anwärter*innen aber auch der Dozent*innen zu minimieren und eine sichere Ausbildung gewährleisten zu können.

Bereits vor einem Monat erließ das Ministerium für Finanzen Brandenburg eine Verordnung, die den Laufbahnabsolvent*innen 2021 zusichert, dass zum Ausgleich der erschwerten Bedingungen auf Grund der Pandemie eine Verbeamtung auf Probe ab 6 Punkten erfolgen wird. Auf die Frage nach einer Reaktion der hiesigen Verwaltung erfolgte eine ernüchternde Reaktion. Dies sei die Entscheidungsgewalt der Politik und Hausleitung. Man überprüfe regelmäßig die Rahmenbedingungen und Erfordernisse. Wir bleiben dran, um für dieses Jahr einen Schritt in die richtige Richtung gehen zu können und zumindest alle Absolvent*innen 2021 ab 6 Punkten in ein Beamtenverhältnis zu übernehmen.

Unsere generelle, eindeutige Forderung bleibt jedoch die Übernahme aller Absolvent*innen in ein Beamtenverhältnis ab 5 Punkten.

Mit kollegialen Grüßen

Philipp Müller Landesjugendvorsitzender