Liebe Kollegin, lieber Kollege,

das Corona-Virus hat das Land weiter fest im Griff. Nachdem Mitte des Jahres aufgrund der rückläufigen Infektionszahlen schon Hoffnung geschöpft wurde, steigt die Zahl der Infizierten aktuell weiter dramatisch an. Der Senat von Berlin erlässt im Wochentakt neue Verordnungen zur Bekämpfung des Virus, die Auswirkungen auf unseren privaten Bereich, aber auch auf den beruflichen Alltag haben. In den Finanzämtern gibt es weiterhin weitereichende Zugangsbeschränkungen und abgesehen vom eigenen Arbeitsplatz herrscht eine allgemeine Maskenpflicht. Hier hat die Senatsverwaltung angekündigt einen zweiten Satz Masken für alle Beschäftigten zu bestellen und an die Ämter zu verteilen. Die dienstliche Tätigkeit geht aber größtenteils weiter. Steuern werden festgesetzt und erhoben, Anträge von Steuerpflichtigen werden fachgerecht und zügig bearbeitet.

Aber die nun eingeführte Hauptstadtzulage beschäftigt die Kolleginnen und Kollegen. Stellte sie uns doch wieder einmal vor die Wahl: Entweder einen steuerfreien Zuschuss zur Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr und den Rest zu den angegebenen 150,- € als steuerfreie Zulage, oder auf ewig auf die Steuerfreiheit des Fahrkostenzuschusses verzichten und mit einer steuerpflichtigen Zulage in Höhe der vollen 150,- € zu starten. Für die Regelungen im Steuerrecht sind weder Senat noch Landesverwaltungsamt verantwortlich. Wenn aber über die Zulage bereits seit über einem Jahr diskutiert wird und konkreten Aussagen aber erst kurz vor der Einführung veröffentlicht werden, ist eine Entscheidungsfrist von einer Woche schon ein Stück aus dem Tollhaus.

Im letzten Steuer- und Grollblatt haben wir darauf hingewiesen, nun ist es passiert: Das Land Berlin wurde mit einer Frist von fünf Jahren aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ausgeschlossen. Zwar befinden wir uns nun in einer Art „Bewährungsphase“, aber Berlin hat aktuell keinen Sitz und keine Stimme in der Ländergemeinschaft. Und ob wir in 5 Jahren dann doch in der TdL verbleiben dürfen, oder ob Berlin dann selbständig mit den Gewerkschaften Tarifverträge aushandeln muss, das steht in den Sternen. Und währenddessen blieben andere wichtige besoldungsrechtliche Vorhaben auf der Strecke. Lange musste gewartet werden, dass es mit den Themen Hebung von A6 nach A7, der Vollzieherzulage und der Änderung des Sonderzahlungsgesetzes weiter geht. Bereits im April 2020 haben wir als DSTG Stellung zum Referentenentwurf genommen, im Juni kam dann der daraus ergangene Entwurf eines Gesetzes. Und dann passierte erst einmal nichts.

Nachdem die DSTG mit Schreiben vom 14.10.2020 den Finanzsenator aufgefordert hat sich der Sache anzunehmen und das Gesetzesvorhaben voranzubringen, wurde es am 20.10.2020 auf Vorlage von Dr. Kollatz im Senat beschlossen und kann jetzt dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden.

Wir hoffen auf eine Lösung noch vor Weihnachten. Die Kolleginnen und Kollegen in A6 warten lange genug und jeden weiteren Monat Wartezeit verlieren sie Geld. Unser Schreiben kann übrigens auf der Internetseite www.dstg-berlin.de eingesehen werden.

Auch das Thema Streik ist im Moment in aller Munde. Insbesondere bei den öffentlichen Verkehrsbetrieben, den Krankenhäusern und teilweise auch in den Kindertagesstätten. Aber warum wird eigentlich ausgerechnet jetzt gestreikt? Ausgerechnet in der Corona-Zeit? Sollen die Leute doch froh sein das Sie einen sicheren Arbeitsplatz haben! Solche Aussagen hörte man in den letzten Tagen häufig, gerade von der Seiter der kommunalen Arbeitgeber.

Aber mal von Anfang an: Bis noch vor wenigen Tagen fanden Verhandlungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) statt. Dieser betrifft die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen (in Berlin bspw. BSR, Vivantes und BVG), nicht aber direkt die Tarifbeschäftigten der Finanzämter, denn für diese gilt (noch) der TV-L.

Die Seite der Arbeitgeber, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat das Angebot der Gewerkschaften, die Tarifverhandlungen nach 2021 zu verlegen, abgelehnt. Nachdem die Forderungen der Arbeitnehmerseite von 4,8 % für ein Jahr abgelehnt wurden, kam erst gar kein Angebot und dann eines, das den auch als „Corona-Helden“ bezeichneten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wie blanker Hohn vorgekommen sein musste: Ein Vertrag, der über 3 Jahre gelten sollte und eine Anpassung der Entgelte von lediglich 1% pro Jahr beinhaltet. Es drohten sogar Herabgruppierungen. Oder wie es die Vorsitzende der dbb jugend Karolin Herrmann sagte: „Erst klatschen, dann Klatsche.“

Aber warum interessiert das uns? Nun, der TVöD gilt als Blaupause für den uns betreffenden TV-L. Und dieser wird nächstes Jahr neu verhandelt. Und wenn beim TVöD für die Beschäftigten kein gutes Ergebnis rauskommt, werden die Verhandlungen für den TV-L umso schwerer. Und das betrifft dann uns alle. Tarifbeschäftigte und Beamte. Denn für die Beamten ist das Ergebnis in den Tarifverhandlungen die Grundlage für weitere Besoldungserhöhungen.

Die Verhandlungen sind aber zwischenzeitlich zu einem Ende gekommen, mit einem Ergebnis von bis zu 4,5% bei einer Laufzeit von 28 Monaten und zusätzlichen Verbesserungen im Bereich der Pflege, sowie der geltenden Arbeitszeit.

Mit kollegialen Grüßen

Oliver Thiess