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Entscheidung Bundesverfassungsgericht: Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien in NRW verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat am 04.Mai 2020 entschieden, dass die Besoldung bestimmter kinderreicher Beamtengruppen in den Jahren von 2013 bis 2015 verfassungswidrig zu gering war. Konkret geht es in dem am 29. Juli 2020 veröffentlichen Beschluss um Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R 2 in Nordrhein-Westfalen mit Weiterlesen…