Das Bundesverfassungsgericht hat am 04.Mai 2020 entschieden, dass die Besoldung bestimmter kinderreicher Beamtengruppen in den Jahren von 2013 bis 2015 verfassungswidrig zu gering war. Konkret geht es in dem am 29. Juli 2020 veröffentlichen Beschluss um Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R 2 in Nordrhein-Westfalen mit drei berücksichtigungsfähigen Kindern im Jahr 2013 sowie mit vier berücksichtigungsfähigen Kindern in den Jahren 2014 und 2015, deren Besoldung dem von Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz gewährleisteten Alimentationsprinzip in diesen Zeiträumen nicht genügte.

Während jedoch das weitere Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Alimentation (BVerfG Az. 2 BvL 4/18) die Richterbesoldung in NRW und Berlin betrifft, bezieht sich die Entscheidung zur Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien vorerst nur auf Nordrhein-Westfalen.

Der dbb beamtenbund und tarifunion erwartet, dass die Klarstellungen des Bundesverfassungsgerichtes auch mittelbar Wirkung für die Beamten und Beamtinnen aller anderen Gebietskörperschaften, also auch Berlin, entfalten werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen muss nun bis zum 31. Juli 2021 verfassungskonforme Regelungen treffen. Eine rückwirkende Behebung ist hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren und etwaiger weiterer Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist. Eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes wird mit Blick auf die Besonderheiten des Richter- und Beamtenverhältnisses nicht festgestellt.

Die DSTG Berlin hatte bereits in den vergangenen Jahren die Kolleginnen und Kollegen mit drei oder mehr Kindern dazu aufgefordert Widerspruch gegen die Alimentation einzulegen und einen Antrag auf Anpassung des Familienzuschlages ab dem dritten Kind für das jeweilige Jahr und kommende Jahre zu stellen. Wir werden Sie über das weitere Verfahren und die Auswirkungen für Berlin auf dem Laufenden halten!

Das gesamte DSTG-Info zum Download finden Sie hier.