Das Abgeordnetenhaus im Land Berlin ist nunmehr der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses gefolgt und hat die Hauptstadtzulage beschlossen.

Wie von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Berlin gefordert, wird die Hauptstadtzulage nicht nur bereits ab 1. November 2020 gezahlt, sondern auch unbefristet gewährt.

Damit wurden wichtige Forderungen, die die DSTG Berlin gegenüber den politisch Verantwortlichen gestellt hat, erfüllt. Obwohl ein wesentlicher Schritt Richtung Attraktivitätssteigerung gemacht wurde, ist nach Auffassung der DSTG Berlin noch nicht alles Gold was glänzt.

Noch keine Rechtssicherheit für Tarifbeschäftigte – der Finanzsenator muss handeln!

So ist für die Tarifbeschäftigten die Hauptstadtzulage bislang noch nicht eingetütet. Nach Auskunft des Finanzsenators befindet sich das Land Berlin – wegen einer Genehmigung für die Gewährung der Hauptstadtzulage auch an die Tarifbeschäftigten des Landes – derzeit im Gespräch mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

Fehlende Ruhegehaltfähigkeit und Zahlung nur bis A 13 – Chance auf umfassende  Verbesserung vertan!

Leider wurde der Forderung der DSTG Berlin, auch den Beamtinnen und Beamten oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 die Hauptstadtzulage zu gewähren, nicht entsprochen. Ihnen soll lediglich ein monatlicher Zuschuss von 15 Euro für ein Firmenticket des Verkehrsbundes Berlin-Brandenburg gewährt werden.

Auch die geforderte Ruhegehaltfähigkeit der Hauptstadtzulage hat das Abgeordnetenhaus nicht beschlossen.

Keine Einbeziehung der Zulage in Berechnung Besoldungsabstand – DSTG-Forderung erfüllt!

Klarheit herrscht nunmehr auch hinsichtlich der einkommenspolitischen Vorhaben der Landesregierung.  So hat der Finanzsenator Matthias Kollatz zwischenzeitlich versichert, dass die vorgesehene Hauptstadtzulage nicht in den Länderdurchschnittsvergleich zur Anpassung der Berliner Besoldung einbezogen werden wird. Damit wurde eine weitere zentrale Forderung der DSTG Berlin erfüllt.

Geplante Besoldungsanpassung um 2,5 % zum 01.01.2021 – ein Schritt in die richtige Richtung!

Zur Besoldungsanpassung bestätigte der Finanzsenator die Vorbereitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs, der die Anhebung der Besoldung der Landesbeamtinnen und –beamten zum 01. Januar 2021 um 2,5% vorsieht. Dieser Prozentsatz errechnet sich aus dem 1,4prozentigen Tarifergebnis mit der TdL und deren Übernahme für die Beamtinnen und Beamten und einem 1,1prozentigen Angleichungsfaktor an den Länderdurchschnitt der Beamtenbesoldung. Ob dieser Durchschnitt ab 01. Januar 2021 erreicht sein wird, gilt es dann zu überprüfen.

Die DSTG Berlin bleibt am Ball und wird Sie weiterhin unterrichten.

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