In seiner Presseerklärung vom 29.12.2020 lobt der Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz die Beharrlichkeit und das große Engagement der Kolleginnen und Kollegen im Finanzamt Neukölln. Ihnen ist es – so der Finanzsenator – zu verdanken, dass sich die Einnahmen aus der Umsatzsteuer von Online-Händlern mit Sitz in China in den ersten 11 Monaten des Jahres 2020 auf mehr als 213 Millionen Euro summiert haben. Der Durchbruch wurde in der Auseinandersetzung mit der Durchsetzung von Datenherausgabe durch Handelsplattformen erzielt. Den zusätzlichen Rückenwind geben die seit 01.03.2019 geltenden neuen Haftungsregeln im Umsatzsteuergesetz. So schön, wertschätzend und berechtigt das Lob für die Neuköllner Kolleginnen und Kollegen auch ist, muss festgestellt werden, dass der Kreis derer die Dank verdienen erweitert werden muss. So haben in den zurückliegenden Monaten Kolleginnen und Kollegen aus vielen Finanzämtern freiwillig bei der Bearbeitung von bis zu 1000 neuen Anmeldungen pro Woche geholfen. Damit standen sie naturgemäß für die in ihren eigenen Finanzämtern anfallenden Arbeiten nicht mehr zur Verfügung. Aufgefangen wurde dieses durch ein zusätzliches Arbeitsengagement der in den Arbeitsgebieten vorhandenen Teams, die mit einem Beschäftigten weniger trotzdem die volle Teamleistung erbringen mussten. Auch für die Zukunft ist keine Änderung in Sicht. Hat doch die Senatsverwaltung für Finanzen alle Vorsteherinnen und Vorsteher kürzlich davon in Kenntnis gesetzt, dass in einem rollierenden System für voraussichtlich die nächsten 3 Jahre jeweils 2 Kolleginnen oder Kollegen pro Finanzamt zur Arbeitshilfe an das Finanzamt Neukölln abgeordnet werden sollen. Der explosionsartige Anstieg der neuen Anmeldungen im Finanzamt Neukölln – und ein Ende ist nicht absehbar – führt daher zu einer Arbeitsüberlastung nicht nur im Finanzamt Neukölln, sondern auch bei allen anderen Unterstützungsämtern. Die vielen Anmeldungen im Finanzamt Neukölln verursachen auch eine Mehrbelastung der ZZFÄ im Finanzamt Charlottenburg. Mit der Anmeldung im Finanzamt Neukölln werden die neuen Steuerbürger aber auch nicht gleich steuerehrlich. Eine vermehrte Anzahl von Umsatzsteuersonderprüfungen durch die Kolleginnen und Kollegen im Finanzamt für Körperschaften III ist daher unumgänglich. Die Erfahrungen zeigen, dass ein nicht unerheblicher Teil der neu angemeldeten Steuerfälle beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen landen wird. Bei allem berechtigten Lob für die Leistung der Kolleginnen und Kollegen aus Neukölln und deren Unterstützer, darf aber das Wesentliche nicht übersehen werden: Die Stellen-und Personalausstattungen der Finanzämter Neukölln, Charlottenburg, Kö III und FuSt sind zu niedrig bemessen. Eine Kompensation durch Personalaushilfen der anderen Finanzämter ist aus Sicht der Deutschen Steuer-Gewerkschaft kein probates Mittel, zumal es auch dort an allen Ecken und Enden bei der Stellen- und Personalausstattung klemmt. So waren am 30.06.2020 insgesamt 553 Stellen unbesetzt und konnten auch mit den Einstellungen der Laufbahnabsolventen am 15.08. bzw. 01.09.2020 in Höhe von 284 bei weitem nicht besetzt werden.

Die DSTG Berlin fordert daher vom Finanzsenator Dr. Kollatz eine Erhöhung der Stellenanmeldungen für alle Finanzämter, insbesondere aber die der Finanzämter Neukölln, Charlottenburg, Kö III und FuSt und eine Erhöhung der Ausbildungszahlen, damit in den Finanzämtern künftig alle freien Stellen besetzt werden.