Erfolgreiche Betriebsprüfungen im Gastronomiebereich 2018 – DSTG Berlin fordert Anpassung der Personalausstattung

Die im 1. Halbjahr 2018 schwerpunktmäßig im Gastronomiebereich durchgeführten Außenprüfungen haben zu Steuermehreinnahmen in Höhe von ca. 5,1 Millionen Euro geführt.

Als Deutsche Steuer-Gewerkschaft sind wir stolz und erfreut über den Erfolg unserer Kolleginnen und Kollegen in den Betriebsprüfungen.

Wie bereits im letzten Jahr im Taxi-Bereich scheinen schwerpunktmäßige Außenprüfungen ein geeignetes Mittel zur Aufdeckung von Mehrsteuern zu sein. Die DSTG Berlin befürwortet es, wenn an diesem Vorgehen festgehalten wird.

Diese Ergebnisse zeigen aber auch, wie wichtig eine personell gut ausgestattete Finanzverwaltung ist. Sie sorgt zum einen dafür, dass dem Land die notwendigen Mittel für Investitionen und Aufgabenerledigung zur Verfügung stehen, zum anderen aber auch für einen gleichmäßigen und gerechten Wettbewerb. Durch regelmäßige Prüfungen wird ein Wettbewerbsvorteil zuungunsten anderer Marktteilnehmer und der Allgemeinheit verhindert.

Für das Jahr 2016 teilte die Senatsverwaltung bei 21.024 durchgeführten Betriebsprüfungen ein Mehrergebnis von 438,3 Millionen Euro mit. Dies bedeutet ein Mehrergebnis von ca. 21.000 Euro je Prüfung. Bei 20 Prüfungen, die eine Betriebsprüferin oder ein Betriebsprüfer jährlich durchführt, bringt das ein Mehrergebnis von 420.000 Euro jährlich je Betriebsprüfer/in.

Betriebsprüfungen sind aus haushälterischer Sicht also sehr sinnvoll, kostet ein/e Betriebsprüfer/in in A 12, Erfahrungsstufe 6, ca. 52.000 Euro.

In den Bereichen der Umsatzsteuer-Sonderprüfung und der Lohnsteuer-Außenprüfung ist mit ähnlichen Zahlen zu rechnen.

Zusätzlich wurde zum 01.01.2018 das neue Instrument der Kassennachschau
(§ 164b AO) geschaffen. Hierdurch werden neue Aufgaben anfallen, die bei gleichbleibendem Personal entweder zu weniger Prüfungen oder zu weniger Zeit für die einzelne Prüfung und somit zu geringeren Mehrergebnissen führen werden.

Wir als DSTG Berlin haben daher unseren Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz aufgefordert, die Berliner Finanzämter personell besser auszustatten. Die Außenprüfungsstellen der Finanzämter sind weiter zu stärken. Hier sind vermehrt Stellen in den entsprechenden Besoldungsgruppen zu schaffen und auch personell auszustatten.

Dies darf aber nicht zulasten der Kolleginnen und Kollegen des Innendienstes der Finanzverwaltung gehen, da diese mit ihrer Arbeit und Prüfung im Amt die Grundlage für eine erfolgreiche Außenprüfung bilden.

Wir fordern eine Ausstattung der Berliner Finanzverwaltung mit mindestens 100 % der letzten PersBB, so dass auch Krankheitsausfälle und andere Abwesenheitszeiten wie Elternzeit oder Abordnungen kompensiert werden können. Aus fiskalischer Sicht ist ein Fortbestehen der Unterausstattung nicht nachvollziehbar und gegenüber den Berlinerinnen und Berliner nicht zu vertreten.