Fehlende Vernetzung – Berlins Ziel der effektiven Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung muss konsequenter verfolgt werden!

In Berlin sind für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten die Bezirke zuständig (§2 Abs.2 Nr.11 SchwarzArbG). Deren Kräfte wurden mittlerweile durch Einrichtung der ZSBS-B (Zentrale-Stelle-Bekämpfung-Schwarzarbeit-Berlin) beim Bezirk Pankow gebündelt.

Zwei Jahre nach Einrichtung der ZSBS-B zieht die Berliner Senatsverwaltung ein Resümee. Demnach seien seit Start des Pilotprojektes 429 Anzeigen wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit eingegangen. Zudem seien in den zwei Jahren Bußgelder in Höhe von 175.220 Euro verhängt worden.

In der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales v. 14.08.2018 heißt es, die ZSBS-B habe mit andern in Berlin mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung befassten Behörden ein „gut funktionierendes Netzwerk entwickelt“.

Die Zuständigkeiten bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sind seit 2004 bei der Zollverwaltung gebündelt. Dafür wurde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eingerichtet.

Deren Aufgaben sind im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geregelt. Dieses Gesetz regelt auch, welche Behörden die FKS in Berlin bei ihrer Arbeit unterstützen und welche nach Auffassung der DSTG Berlin in dieses Netzwerk eingebunden werden müssten.

Demnach ist die Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen eine unterstützende Behörde nach dem Schwarzarbeits-bekämpfungsgesetz.

Zusammenarbeit und Bündelung der Kräfte

Aus Fahnderkreisen wurde bekannt, dass eine Einbindung des FA FuSt bisher nicht erfolgte.
Nach Meinung der DSTG Berlin ist eine Vernetzung der beteiligten Stellen unabdingbar, wenn Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung und als Folge auch die Lohnsteuerhinterziehung effektiver bekämpft werden soll.

Die Priorisierung des Themas und die Bündelung der Kräfte muss auch eine entsprechende personelle Aufstockung zur Folge haben.

Auszug aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

§2 Prüfungsaufgaben

…[…]…

(2) Die Behörden der Zollverwaltung werden bei den Prüfungen nach Absatz 1 unterstützt von

1. den Finanzbehörden,

2. der Bundesagentur für Arbeit,

2a. der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,

3. den Einzugsstellen (§ 28i des Vierten Buches Sozialgesetzbuch),

4. den Trägern der Rentenversicherung,

5. den Trägern der Unfallversicherung,

6. den gemeinsamen Einrichtungen und den zugelassenen kommunalen Trägern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sowie der Bundesagentur für Arbeit als verantwortliche Stelle für die zentral verwalteten IT-Verfahren nach § 50 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,

7. den nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden,

8. den in § 71 Abs. 1 bis 3 des Aufenthaltsgesetzes genannten Behörden,

8a. dem Bundesamt für Güterverkehr,

8b. den nach Landesrecht für die Genehmigung und Überwachung des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftfahrzeugen nach § 46 des Personenbeförderungsgesetzes zuständigen Behörden,

9. den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden,

10. den Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder auf Ersuchen im Einzelfall,

11. den nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach diesem Gesetz zuständigen Behörden und

12. den nach § 14 der Gewerbeordnung für die Entgegennahme der Gewerbeanzeigen zuständigen Stellen.

 

Ausblick:

 

Rote Karte für schwarze Schafe –

Bekämpfung von Schwarzarbeit in Berlin wird effektiver

Pressemitteilung vom 14.08.2018

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Der Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Berlin wird effektiver und erfolgreicher. Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wurde beim Bezirksamt Pankow die Zentrale-Stelle-Bekämpfung-Schwarzarbeit-Berlin (ZSBS-B) eingerichtet und mehrfach personell verstärkt. Die Einrichtung war das Ergebnis eines Pilotprojektes zur Optimierung der Schwarzarbeitsbekämpfung in den Jahren 2016 und 2017. Bei der Stelle sind seit Beginn des Pilotprojekts am 1. September 2016 bislang insgesamt 429 Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit gemeldet worden. Die in der Zeit vom 1. September 2016 bis Anfang Juli 2018 festgesetzten Bußgelder beliefen sich auf insgesamt 175.220 Euro. Dabei lagen die einzelnen Bußgeldsummen zwischen 1.000 und 100.000 Euro.

Arbeitssenatorin Elke Breitenbach: „Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung bleibt nach wie vor eine sehr wichtige Aufgabe für die zuständigen Behörden. Der gesellschaftliche Schaden durch diese Formen der illegalen Arbeit ist groß. Durch die Bündelung der bezirklichen Zuständigkeiten an einer zentralen Stelle in Pankow können die entsprechenden Fälle nicht nur schneller, sondern auch einheitlich bearbeitet werden. So leistet diese zentrale Bearbeitungsstelle für handwerks- und gewerberechtliche Schwarzarbeit einen maßgeblichen Beitrag zur Gewährleistung von guter Arbeit und für einen fairen Wettbewerb. Der Senat setzt damit weiter das in der Koalitionsvereinbarung und in den Richtlinien der Regierungspolitik vereinbarte Ziel um, die Verfolgung und Ahndung von Schwarzarbeit gemeinsam mit den Bezirken und dem Landeskriminalamt zu optimieren. Betroffenen sollen hierbei auch Wege aus der Illegalität aufgezeigt werden, damit sie sich künftig rechtskonform verhalten können. Schwarze Schafe bekommen allerdings die Rote Karte.“

Inzwischen hat sich zwischen der Zentralen-Stelle-Bekämpfung-Schwarzarbeit und anderen mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Berlin befassten Behörden und Institutionen ein gut funktionierendes Netzwerk entwickelt. Dieses bewährt sich nicht nur durch regelmäßigen Informationsaustausch und feste Ansprechpartner, sondern auch in gemeinsamen Dienstbesprechungen und Außeneinsätzen.

Eine kontinuierliche Zusammenarbeit besteht darüber hinaus mit der Zentralen Informations- und Anlaufstelle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Land Berlin bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Ihr obliegt insbesondere die Koordination der verschiedenen in Berlin zuständigen Behörden und Stellen. Ergebnisse dieser Kooperation sind unter anderem die gemeinsam erstellten Handlungs- und Bußgeldleitfäden.