DSTG Berlin lehnt Mindestprüfungsintervall bei Einkunftsmillionären ohne Personalaufstockung ab

Mit der Drucksache 18/1992 vom 06.06.2019 beabsichtigt die Regierungskoalition die Einführung eines Mindestprüfungsintervalls für Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften, den so genannten Einkunftsmillionären (Einkünfte über 500.000,00€/Jahr). Ziel sei die Durchsetzung von einem effizienten und gleichmäßigen Steuervollzug bei hohen Einkünften und komplexen Sachverhalten. Gino Ouart, DSTG-Landesjugendvorsitzender und selbst Betriebsprüfer in der Berliner Weiterlesen…