Nicht erst seit der derzeitigen Spritpreisentwicklung beschäftigt das Thema der angemessenen Wegstreckenentschädigung die DSTG. Schon seit Jahren steigen die Preise für Kraftstoff außerordentlich und belasten insbesondere immer mehr Erwerbstätige, die ein privates Kraftfahrzeug nutzen, um zu pendeln oder um ihren Dienst zu versehen. Gerade Beschäftigte im öffentlichen Dienst, wie beispielsweise Vollziehende sowie Betriebsprüfende, die ihre Tätigkeit im Außendienst ausüben, sind von diesen unschönen Entwicklungen äußerst betroffen. Viele von ihnen nutzen ihr privates Fahrzeug für dienstliche Belange. Hierfür gibt es zurzeit eine pauschale Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 Cent pro gefahrenen Kilometer. Diese ist zudem auf einen Höchstbetrag von 130 € (in Ausnahmefällen 150 €) begrenzt. Ergänzend ist anzumerken, dass auf Grund des Landesbeamtengesetzes die Wegstreckenentschädigung die niedrigste Beförderungsklasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels nicht übersteigen darf, weshalb gem. der Senatsverwaltung für Finanzen in der Regel (Ausnahmen sind bspw. der Vollstreckungsaußendienst und die Fahndung) maximal die Kosten der BVG erstattet werden.

Der pauschale Wert wurde seit rund 15 Jahren nicht nach oben angepasst und reicht inzwischen als Ausgleich der dienstlich verursachten Kosten vorne und hinten nicht mehr aus.
Eine Mehrbelastung von Beschäftigten, die im Interesse ihres Dienstherrn oder Arbeitgebers unterwegs sind, ist nicht hinnehmbar und muss unbedingt vermieden werden. Zumal dieser organisatorisch und kostenmäßig entlastet wird. Wer sein privates Fahrzeug für staatliche Zwecke nutzt und einsetzt, darf dadurch nicht zusätzlich Einbußen
erleiden. Deswegen verlangt die DSTG seit längerem und immer wieder, die Wegstreckenentschädigung pro Kilometer zumindest an die heutigen Gegebenheiten anzupassen. Es sollte sich hier ein Beispiel an der Erhöhung der
Pendlerpauschale seitens der Bundesregierung genommen werden. Zum Abpuffern der steigenden Energiekosten wurde diese ab dem 21. gefahrenen Kilometer in 2021 um 5 Cent auf 35 Cent und in 2022 um weitere 3 Cent erhöht. Diese Erhöhungen sollten wenigstens als Orientierung für die Anpassung der Wegstreckenentschädigung dienen.
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft erwartet daher zeitnah eine entsprechende Unterstützung der dienstlich veranlassten Fahrten und fordert weiterhin, die angemessen entlastende Anhebung der Wegstreckenentschädigung unter Berücksichtigung der aktuellen Energiekostenentwicklung.