Liebe Kollegin,
lieber Kollege,
in einer Verwaltung, in der die Auswirkungen des demografischen Wandels große Personallücken reißen wird, sind Diskussionen über die Anhebung des Pensionsalters auf 67 Jahre in Berlin von großem Interesse. Zu den Rahmendaten ist zu sagen, dass Berlin derzeit das einzige Bundesland ist, in dem die Beamtinnen und Beamten noch mit 65 Jahren in Pension gehen können. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung wurde festgelegt, dass beim Erreichen des Durchschnitts der Besoldung der übrigen Bundesländer, die Landesregierung über die Erhöhung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre nachdenkt. Die Landesregierung geht davon aus, dass dieses Ziel in diesem Jahr erreicht wurde und bereitet eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Veränderung der Lebensarbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin vor. Brisanz und Diskussionsbedarf entstand seit April 2022 durch eine kleine Anfrage der CDU im Abgeordnetenhaus. Die Senatsverwaltung für Finanzen legte in der Beantwortung dieser Anfrage dar, dass derzeit ein Referentenentwurf erstellt wird, der die Anhebung der Regelaltersgrenze auf das vollendete 67. Lebensjahr vorsieht. Aus Vertrauensschutzgründen sollen dabei Übergangsregelungen geschaffen werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 01.01.2023 vorgesehen. Aus diesen dürren Informationen haben die Medien unterschiedliche Spekulationen über die geplanten Regelungen angestellt und zu einer erheblichen Verunsicherung der Beschäftigten beigetragen, die in einem pensionsnahen Lebensalter sind.
Die Fakten sehen derzeit wie folgt aus:
Die Senatsverwaltung meint, mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2021 vom 09.02.2021 nunmehr zum 01.01.2021 den Besoldungsdurchschnitt der übrigen Bundesländer erreicht zu haben und sieht damit den Zeitpunkt gekommen, das Pensionsalter in Berlin auf 67 Jahre anheben zu können. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen wird die Gesetzesvorlage zur Veränderung der Lebensarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin voraussichtlich im Herbst vorgelegt werden. In dieser Gesetzesvorlage werden Übergangsregelungen enthalten sein, die je nach Lebensalter und der Nähe zum 65. Lebensjahr eine Staffelung zur Erhöhung der Lebensarbeitszeit bis max. 67 Jahre vorsehen. Derzeit werden Abfragen bei den anderen Bundesländern dahingehend ausgewertet, welche besonderen Regelungen für Vollzugsbeamtinnen und –beamte (beispielsweise Feuerwehr, Polizei, Justizvollzug) dort getroffen wurden.
Eines ist aber klar, auch die DSTG und der dbb beamtenbund und tarifunion berlin werden zu gegebener Zeit eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgeben.
Mit einer Zustimmung von DSTG und dbb zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist aber nicht zu rechnen, solange die Besoldung nicht an die des Bundes angeglichen und eine Reparatur der A-Besoldung (wie bei der Richterbesoldung) nicht erfolgt ist. Ohne die Herstellung einer verfassungskonformen Besoldung ist die Erhöhung der Lebensarbeitszeit indiskutabel.
Wir werden Sie weiterhin unterrichten und auf dem Laufenden halten.
Mit kollegialen Grüßen